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In Übereinstimmung mit dem spanischen Gesetz 34/2002 über Dienste der Informationsgesellschaft und des elektronischen Handels sowie allen anderen Vorschriften, die juristische Personen regeln, informieren wir hiermit, dass:

• KYMOS GROUP, S.L. mit der Steuernummer B70843693 am 6. März 2024 durch eine öffentliche Urkunde des Notars Javier García Ruíz unter der Protokollnummer 708 gegründet und am 16. April 2024 im Handelsregister von Barcelona, Spanien, unter Band 49237, Seite 203, Blatt B-612804, Eintrag 1, eingetragen wurde. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D, 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien. Falls Sie uns kontaktieren möchten, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere registrierte Adresse senden, uns unter der Telefonnummer +34 935 481 848 anrufen, ein Fax an +34 931 702 999 senden oder eine E-Mail an legal@kymos.com schicken.

• KYMOS, S.L.U. ist ein vollständig im Besitz von KYMOS GROUP, S.L. befindliches Unternehmen mit der Steuernummer ESB62170337, das am 27. Januar 2000 durch eine öffentliche Urkunde des Notars Xavier Roca Ferrer unter der Protokollnummer 260 gegründet und am 16. Februar 2000 im Handelsregister von Barcelona, Spanien, unter Band 32286, Seite 58, Blatt B-205499, Eintrag 1, eingetragen wurde. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D, 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien. Falls Sie uns kontaktieren möchten, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere registrierte Adresse senden, uns unter der Telefonnummer +34 935 481 848 anrufen, ein Fax an +34 931 702 999 senden oder eine E-Mail an legal@kymos.com schicken.

• PHARMAPROGRESS Srl ist ein vollständig im Besitz von KYMOS GROUP, S.L. befindliches Unternehmen, das am 11. Mai 1999 im Firmenregister von Ancona, Italien, unter der Nummer REA AN-151873 und mit der Steuernummer IT01564160420 eingetragen wurde. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Via Emilia Romagna 28-30-32, 60030 Monsano, Ancona, Italien. Falls Sie uns kontaktieren möchten, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere registrierte Adresse senden, uns unter der Telefonnummer +39 071 7499919 anrufen oder eine E-Mail an info@pharmaprogress.com oder an die registrierte PEC-Adresse laboratoriochimico@pec.pharmaprogress.com schicken.

• PROLYTIC GmbH ist ein vollständig im Besitz von KYMOS GROUP, S.L. befindliches Unternehmen, das im Firmenregister von Frankfurt/Main, Deutschland, unter der Nummer 56529 und mit der Steuernummer DE 226546121 eingetragen ist. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Weismüllerstraße 45, 60314 Frankfurt/Main, Deutschland. Falls Sie uns kontaktieren möchten, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere registrierte Adresse senden, uns unter der Telefonnummer +49 69 348723410 anrufen oder eine E-Mail an info@prolytic.de schicken. Geschäftsführer: Dr. Ron Wacker, Joan Puig de Dou.

• KYMOS S.L.U. hat ein Verbindungsbüro im Nationalen Steuerdienst von Korea mit der Registrierungsnummer 903-84-01203 eingerichtet. Das Verbindungsbüro hat seinen Sitz im 37F ASEM Tower, 517 Yeongdong-Daero, Gangnam-gu, 06164 Seoul, Korea. Falls Sie uns kontaktieren möchten, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere registrierte Adresse senden, uns unter der Telefonnummer +82 02 6001 3883 anrufen oder eine E-Mail an legal@kymos.com schicken.

I.- BRIEF DES VORSITZENDEN DES VERWALTUNGSRATES

Seit der Gründung von KYMOS S.L. (“KYMOS” oder “das Unternehmen”) im Jahr 2001 durch eine Gruppe von Wissenschaftlern mit umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle in der pharmazeutischen Industrie begann ein aufregender Weg, der bis heute andauert und Tag für Tag mit neuen Mitarbeitern wächst, die den gleichen Innovations- und Verbesserungsgeist haben wie die Gründer und deren Werte und ethische Grundsätze darin bestehen, mit Integrität zu handeln und respektvoll mit Menschen, der Umwelt und der geltenden Gesetzgebung umzugehen.

Die legislativen und sozialen Veränderungen, die in den letzten Jahren in unserem Umfeld eingetreten sind, haben uns dazu veranlasst, die Umsetzung dieses Verhaltenskodex in unserem Unternehmen zu fördern, der zum wichtigsten Regelungsinstrument in der Regelungsstruktur des Unternehmens geworden ist. Dieser Verhaltenskodex enthält die ethischen Grundsätze, die das Unternehmen in allen Bereichen seiner Tätigkeit anwendet, und stellt unsere Verpflichtung dar, die Gesetze und die ethischen Werte, die in diesen Gesetzen verankert sind, einzuhalten. Dieser Kodex soll ein wichtiges Instrument sein, damit wir weiterhin verantwortungsbewusst, ganzheitlich, gesetzeskonform und menschenrechtskonform, transparent und aufmerksam gegenüber unlauteren Praktiken handeln.

Teil von KYMOS zu sein bedeutet, sich den Werten dieses Verhaltenskodexes zu verpflichten, der klare Prinzipien festlegt, die das Handeln unserer Mitarbeiter leiten sollen.

Die Anteilseigner, Direktoren und Mitarbeiter von KYMOS sowie deren Tochtergesellschaften müssen sich an diesen Verhaltenskodex halten und sich freiwillig verpflichten, alle ihre Aktivitäten an den Geist seiner Bestimmungen anzupassen.

Darüber hinaus werden die Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten des Unternehmens aufgefordert, sich zur Einhaltung der ethischen Grundsätze dieses Kodex zu verpflichten, sofern ihr eigener Verhaltenskodex keine gleichwertigen Bestimmungen enthält.

Das Unternehmen hat Maßnahmen ergriffen, um die strikte Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu gewährleisten, und wir werden stets auf alle Praktiken achten, die eine Verpflichtung zum Handeln im Einklang mit den in diesem Kodex dargelegten ethischen Grundsätzen gefährden könnten. Ebenso bitten wir unsere Mitarbeiter, ihr tägliches Handeln von der gleichen Sorgfalt, den gleichen Werten und dem gleichen Engagement leiten zu lassen.

In meinem Namen und im Namen des Verwaltungsrats des Unternehmens möchte ich mich im Voraus für das Engagement aller Mitarbeiter von KYMOS bei der Einhaltung dieses Verhaltenskodexes bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,

Joan Puig Corcoy

II.- ZIELE UND ANWENDUNGSBEREICH:

Ziel dieses Verhaltenskodexes ist es, die Einhaltung der Gesetze und der Werte des Unternehmens zu gewährleisten und die Begehung von Straftaten zum Wohle des Unternehmens und der Gesellschaft insgesamt zu vermeiden und abzulehnen.

Sein Inhalt ist nicht nur deklarativ, sondern verbindlich für die Aktionäre, das Leitungsorgan, das Management und alle Personen, die zu KYMOS und seinen Tochtergesellschaften gehören, und beabsichtigt nicht, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen oder zu überholen.

Die Gesellschafter und Geschäftsführer von KYMOS sind Garanten für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Verhaltenskodexes. Darüber hinaus sind die Verantwortlichen der einzelnen Geschäftsbereiche des Unternehmens für die Einhaltung und Anwendung desselben in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich verantwortlich.

Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses mit KYMOS oder einer ihrer Tochtergesellschaften erhalten alle Personen ein Exemplar des Verhaltenskodexes, den sie lesen müssen, um den Inhalt ihrer Regeln zu akzeptieren.

Der Verhaltenskodex wird auch auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Von allen Personen, die KYMOS integrieren, wird ein Verhalten erwartet, das mit den Prinzipien und Werten des Verhaltenskodex übereinstimmt. Sollte eine Person feststellen, dass gegen die Grundsätze des Kodex oder die geltenden Gesetze verstoßen wird, kann sie dies über den vertraulichen Kanal, den das Unternehmen zur Verfügung stellt, melden.

III.- AKTIONÄRE:

(i) Sie üben ihr Stimmrecht in den Hauptversammlungen der Aktionäre in Kenntnis der Sachlage und verantwortungsbewusst aus und fordern dabei stets die ethische Leistung des Unternehmens, indem sie die wirksame Anwendung des Verhaltenskodexes anstreben.

(ii) Ernennung von Personen zu Verwaltungsratsmitgliedern, die die Voraussetzungen für eine angemessene Vorbereitung und Erfahrung erfüllen und eine professionelle, ethische und verantwortungsvolle Geschäftsführung ausüben.

IV.- DIREKTOREN UND MANAGER:

Bei der Ausübung ihrer Verwaltungs-, Leitungs- und Managementfunktionen müssen sie:

(i) eine professionelle, ethische und verantwortungsbewusste Ausübung ihrer Tätigkeit unter Beachtung der Werte einer guten Unternehmensführung und Transparenz.

(ii) den Verhaltenskodex einzuhalten und durchzusetzen und ihn zu diesem Zweck bekannt zu machen und zu verbreiten sowie geeignete Mechanismen zu schaffen, um seine Anwendung zu gewährleisten.

(iii) Sorgfältige und rechtzeitige Unterrichtung der Aktionäre über die Lage und die Perspektiven des Unternehmens.

(iv) Förderung der effektiven Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung, insbesondere durch Erleichterung der Ausübung ihrer Informations- und Stimmrechte.

(v) Einhaltung und Durchsetzung der allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -grundsätze sowie Einrichtung von internen und externen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, die den Merkmalen der Gesellschaft entsprechen.

(vi) Führung der Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft mit Genauigkeit und Ehrlichkeit in einer Weise, die es ermöglicht, Informationen zu erhalten und Entscheidungen auf bewusste und verantwortungsvolle Weise zu treffen.

(vii) Den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft alle Informationen und Erklärungen zukommen lassen, die sie für die Durchführung ihrer Arbeit benötigen.

V.- BEACHTUNG DER GELTENDEN GESETZGEBUNG UND DER SEKTORALEN VORSCHRIFTEN

(i) KYMOS akzeptiert keine Handlungen, die nicht strikt mit dem Gesetz übereinstimmen, unabhängig von dem Zweck, den sie verfolgen. Die Tochtergesellschaften und Mitarbeiter von KYMOS müssen immer im Rahmen der Legalität handeln und die geltenden Vorschriften strikt und ausnahmslos einhalten.

(ii) Das Unternehmen wird die höchsten Sicherheits- und Wirksamkeitsstandards einhalten und die Qualität und Sicherheit seiner Geschäftstätigkeit stets in Übereinstimmung mit den Standards der Guten Herstellungspraxis (“GMP”), der Guten Klinischen Praxis “Good Clinical Practices” (“GCP”) und der Guten Laborpraxis “Good Laboratory Practices” (“GLP”), sofern anwendbar, garantieren.

VI.- UNIVERSELLE MENSCHENRECHTE

(i) Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Mitglieder des Leitungsorgans müssen die Grundsätze der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte achten.

(ii) Verpflichtung zu Sanktionen, die von der EU, den Vereinten Nationen und anderen westlichen Ländern gegen Länder, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden können, die einen Krieg provozieren oder eine militärische Invasion durchführen:

Kymos verpflichtet sich, in seinem Geschäftsbereich die Sanktionen umzusetzen, die von den oben genannten Ländern und Gremien gegen solche eindringenden Länder verhängt werden können.

VII.- ARBEITSRECHTE. GLEICHSTELLUNGSPOLITIK. NICHT-DISKRIMINIERUNG.

(i) Das Unternehmen unterstützt die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation und setzt sich für den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Achtung der Menschenwürde ein. Jeder hat das Recht, seine Arbeit frei und freiwillig zu gestalten. KYMOS lehnt Zwangsarbeit oder Nötigung, jede Form von Sklaverei oder Kinderarbeit strikt ab und schließt keine Verträge mit Unternehmen ab, die diese Verpflichtungen nicht einhalten.

(ii) Alle Mitglieder von KYMOS verpflichten sich, alle Personen, sowohl intern als auch extern, menschenwürdig zu behandeln und von ihren Kunden und Lieferanten zu verlangen, dass deren Handlungen von denselben hier aufgeführten Grundsätzen und Werten geleitet werden.

(iii) KYMOS respektiert die individuellen Rechte des Einzelnen und befürwortet ein positives und integratives Arbeitsumfeld, das frei von jeglicher Art von Einschüchterung und Belästigung ist und sich für die Förderung der Chancengleichheit in allen Bereichen einsetzt.

(iv) Der Missbrauch von Autorität zur Ausübung von unangemessenem Druck, Drohungen oder Kontrolle über einen Partner oder Mitarbeiter ist verboten. In den Beziehungen zu Kollegen sollten die Mitarbeiter aufgeschlossen, ehrlich und höflich zueinander sein und mit Respekt behandelt werden.

(v) Die Diskriminierung einer Person aufgrund ihres Alters, ihrer Weltanschauung, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft, ihrer wirtschaftlichen Lage, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, ihrer Rasse oder Nation, ihrer Sprache, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer familiären Situation, ihrer Krankheit oder ihrer Behinderung ist nicht zulässig.

(vi) Die Vereinigungsfreiheit und das Streikrecht sind zu respektieren, und es sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit es nicht zu Arbeitsbelästigungen kommt.

(vii) Jede feindselige oder erniedrigende Handlung gegen eine Person ist zu vermeiden.

(viii) Wenn ein Mitarbeiter Kenntnis von einem Verhalten oder einer Handlung hat, das/die gegen die oben genannten oder vergleichbare Grundsätze verstößt, muss er/sie dies unverzüglich mitteilen, damit das Unternehmen handeln und diese inakzeptablen Verhaltensweisen ausmerzen kann.

VIII.- HYGIENE UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ:

(i) Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Priorität für KYMOS, die die geltenden Vorschriften zur Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz respektiert und jederzeit einhält.

(ii) Die Mitarbeiter sind aufgefordert, die Schutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, für ihre eigene Sicherheit zu sorgen und ihre Untergebenen zum Einsatz von Präventionsmitteln anzuhalten.

(iii) Eines der Hauptziele des Unternehmens ist es, die Hygiene, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, insbesondere in seinen Industrieanlagen.

IX.- INTERESSENKONFLIKTE.

(i) Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die privaten Interessen von Mitarbeitern, Führungskräften oder Managern nicht mit denen der Gesellschaft übereinstimmen, ihre Pflichten beeinträchtigen oder sie dazu veranlassen, aus anderen Gründen als der Erfüllung der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben zu handeln. Angestellte, Führungskräfte oder Direktoren sind verpflichtet, bei jeder Entscheidung zum Wohle des Unternehmens und nicht aufgrund von Partikularinteressen zu handeln und keine Handlungen oder Entscheidungen vorzunehmen, wenn sie sich in einem Interessenkonflikt befinden.

X. NUTZUNG DES VERMÖGENS DER GESELLSCHAFT

(i) Das Unternehmen stellt seinen Mitarbeitern die für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung, aber die Mitarbeiter dürfen diese Mittel niemals in unangemessener oder unrechtmäßiger Weise nutzen, um einen Vorteil für sich selbst oder das Unternehmen zu erzielen.

(ii) Ebenso dürfen Computer und Computersysteme ausschließlich für die Entwicklung der Arbeitstätigkeit verwendet werden, es sei denn, das Unternehmen hat dies ausdrücklich genehmigt.

XI.- SCHUTZ DER UMWELT UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

(i) Für KYMOS haben soziale Verantwortung, Gesundheit und Sicherheit sowie der Schutz der Umwelt oberste Priorität. Der Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung sind Teil des Engagements von KYMOS, und das Unternehmen verpflichtet sich, seine Geschäfte so zu führen, dass die Umwelt respektiert und geschützt wird und es auf nachhaltige Weise wächst.

XII.- STÄDTEBAULICHE ORDNUNG:

(i) Das Unternehmen wird seine Stadtpolitik auf die Einhaltung der Gesetze und der städtebaulichen Ordnung stützen.

XIII.- KUNDEN, LIEFERANTEN UND KONKURRENTEN:

(i) Alle Kunden werden auf die gleiche ethische und professionelle Weise behandelt, unabhängig von der Größe ihres Geschäfts.

(ii) KYMOS wählt seine Lieferanten nach objektiven Gesichtspunkten in Bezug auf die Qualität des Produkts oder der Dienstleistung, den Preis, den Ruf und die ökologische und soziale Leistung aus. Alle Mitarbeiter des Unternehmens sind bestrebt, freundliche und professionelle Beziehungen zu den Lieferanten zu pflegen.

(iii) KYMOS stützt sein Handeln auf dem Markt auf die Grundsätze des freien Wettbewerbs und der Chancengleichheit, fördert die vertragliche Redlichkeit und schließt die Annahme ungesetzlicher Vereinbarungen oder die Durchführung von Handlungen aus, die darauf abzielen, einen Nutzen, einen Vorteil oder einen unlauteren oder unrechtmäßigen Vorteil gegenüber Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und anderen Marktteilnehmern zu erlangen.

(iv) In Bezug auf Wettbewerber wird jede Vereinbarung abgelehnt, die den freien Wettbewerb und Geschäftspraktiken einschränken könnte, die nicht dem geltenden Rechtsrahmen entsprechen.

(v) Die Wettbewerber werden nicht verunglimpft oder in irreführender oder unfairer Weise beschrieben oder ihre Produkte oder ihr Image werden in Misskredit gebracht.

XIV.- POLITISCHE AKTIVITÄTEN

(i) Die Politik des Unternehmens besteht darin, keine Beiträge an politische Parteien zu leisten.

XV.- VERTRAULICHE INFORMATIONEN:

(i) Die absichtliche oder versehentliche Weitergabe von vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen oder Know-how des Unternehmens oder seiner Lieferanten oder Kunden an Dritte kann die Wettbewerbsfähigkeit von KYMOS oder seiner Kunden und Lieferanten ernsthaft beeinträchtigen und kann gegen die mit ihnen unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarungen verstoßen.

(ii) Es ist unerlässlich, dass alle Mitarbeiter von KYMOS die unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarungen respektieren und jede Situation sorgfältig prüfen, in der beabsichtigt ist, Informationen außerhalb des Unternehmens oder seiner Lieferanten oder Kunden zu verbreiten. Die Mitarbeiter müssen die Regeln für die Aufbewahrung und Vernichtung von Dokumenten und die Regeln für die Computersicherheit einhalten.

(iii) Sensible Informationen dürfen niemals ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht an Kunden. Andererseits muss die Geschäftsleitung über jeden Verstoß gegen die Vertraulichkeit informiert werden.

(iv) Jeder Angestellte oder Mitarbeiter des Unternehmens muss die Geschäftsleitung im Voraus informieren, wenn er beabsichtigt, Informationen oder Daten des Unternehmens durch die Veröffentlichung eines Artikels, durch die Teilnahme an einem Lehrgang oder auf andere Weise zu verbreiten oder offenzulegen.

(v) Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung dürfen keine Fotos vom Inneren des Unternehmens gemacht und/oder verbreitet werden.

XVI.- VERHINDERUNG VON KORRUPTION:

(i) KYMOS und seine Direktoren und Mitarbeiter werden niemals ihre persönlichen Beziehungen oder finanziellen Mittel nutzen, um die Entscheidungen eines öffentlichen Amtsträgers oder eines privaten Unternehmens zu beeinflussen.

(ii) KYMOS stützt seine Beziehungen zum öffentlichen Sektor und zur Privatwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene auf die Grundsätze der Transparenz und der Chancengleichheit und schließt jede unerlaubte Handlung aus, die darauf abzielt, sich einen Vorteil gegenüber Dritten zu verschaffen.

(iii) Es ist absolut verboten, Zahlungen, Gefälligkeiten, Geschenke oder Vorrechte, Belohnungen oder Zuwendungen anzubieten oder zu gewähren, die geeignet sind, die Entscheidungen von u.a. Beamten der öffentlichen Verwaltung, Fachleuten, Lieferanten, Kunden, Stiftungen oder Zünften zu beeinflussen, unabhängig davon, ob es sich um juristische oder natürliche Personen handelt, mit dem Ziel, einen Vorteil zu erlangen oder zu erhalten und/oder einen ungerechtfertigten Vorteil zu sichern.

(iv) Die Mitarbeiter sind verpflichtet, auf mögliche Situationen der Nichteinhaltung von Korruptionsvorschriften zu achten, unabhängig davon, ob diese vom Unternehmen oder von Kunden oder Lieferanten ausgehen, und diese Verstöße über den vertraulichen Kanal mitzuteilen.

(v) Die Mitarbeiter dürfen keine Vorteile von Dritten oder Institutionen fordern oder annehmen.

(vi) Die Annahme von Geschenken durch Mitarbeiter ist nur dann zulässig, wenn sie einen unbedeutenden wirtschaftlichen Wert haben, der üblichen geschäftlichen Aufmerksamkeit entsprechen und nicht gegen Vorschriften verstoßen. Kein Geschenk, keine Gefälligkeit und keine Bewirtung darf angeboten oder angenommen werden, wenn der Empfänger davon abhängig ist oder der Eindruck entsteht, dass er davon abhängig ist. Wenn ein Geschenk angeboten wird, dessen Wert ca. 50 Euro übersteigt, muss die Genehmigung der Direktion eingeholt werden oder, falls sie bereits vorliegt, muss sie zur entsprechenden Entscheidung mitgeteilt werden.

XVII.- FINANZGESCHÄFTE:

(i) Jede Transaktion oder Operation, die in der Gesellschaft durchgeführt wird, muss mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen und muss ordnungsgemäß genehmigt, dokumentiert und registriert werden, und es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem gezahlten wirtschaftlichen Betrag und der erhaltenen Dienstleistung oder dem erworbenen Produkt bestehen.

(ii) Die wirtschaftlich-finanziellen Informationen – insbesondere die Jahresabschlüsse – spiegeln die Realität der wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Situation des Unternehmens getreu wider und gewährleisten die Transparenz der Geschäftstätigkeit.

(iii) KYMOS-Mitarbeiter dürfen keine Zahlungen in bar annehmen.

(iv) Angestellte und Führungskräfte müssen auf jeden Verdacht der Geldwäsche durch einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter des Unternehmens achten und ihn sofort über den vertraulichen Kanal mitteilen.

XVIII.- PRIVILEGIERTE INFORMATIONEN:

(i) Die Verwendung von privilegierten Informationen des Unternehmens oder Dritter für jegliche Art von Geschäften ist streng verboten.

XIX.- GEISTIGES EIGENTUM:

(i) Das Unternehmen respektiert die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Daher ist es nicht möglich, Materialien oder Waren zu verwenden, die durch die geistigen Eigentumsrechte Dritter geschützt sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers ist das Kopieren oder die vollständige oder teilweise Vervielfältigung von immateriellen Gütern Dritter nicht gestattet, ebenso wenig wie die vollständige oder teilweise Umwandlung oder Veränderung, die Einfuhr oder der Vertrieb der genannten Güter. In jedem Fall müssen die Rechte am geistigen Eigentum Dritter respektiert werden.

(ii) Die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und die von Dritten müssen geschützt werden.

(iii) Computerprogramme, für die das Unternehmen keine Nutzungs- oder Eigentumslizenz besitzt, dürfen nicht auf den Geräten installiert werden.

(iv) Kein Mitarbeiter darf Erfindungen beanspruchen oder die Eintragung von Patenten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten beantragen, die ihren Ursprung direkt oder indirekt in den Tätigkeiten haben, die das Unternehmen für sich selbst oder zugunsten seiner Kunden durchführt.

XX.- SICHERHEIT DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE:

(i) Die neuen Technologien dürfen nicht für Verhaltensweisen eingesetzt werden, die gegen die Geschäftsethik verstoßen. Das Unternehmen wird auf allen Ebenen die ordnungsgemäße Nutzung der Informationstechnologie sicherstellen.

(ii) Das Unternehmen verfügt über einen Standard, der die Nutzung der technologischen Ressourcen des Unternehmens durch seine internen und externen Nutzer regelt. Sie beschreibt die Handlungen, die verboten sind, weil sie ein Risiko für die Sicherheit der Systeme und der Informationswerte der Kunden und Dritter darstellen.

(iii) Die Nutzung der IT-Ressourcen des Unternehmens setzt die Akzeptanz dieser Standards voraus.

(iv) Jeder festgestellte Sicherheitsvorfall muss dem Sicherheitsbeauftragten gemeldet werden.

Alle Mitteilungen werden streng vertraulich behandelt und entsprechen den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

(vi) Beschwerdeverfahren:

Die Beschwerde muss zumindest die Identität des Beschwerdeführers enthalten, wenn sie nicht anonym ist, sowie die angezeigten Personen, die angezeigten Tatsachen und die Beweise oder Belege, die dies belegen. Die Beschwerde ist an die für die Einhaltung der Vorschriften zuständige Person oder den “Compliance Officer” zu richten, es sei denn, sie wird vor diesem formuliert; in diesem Fall wird sie an den Generaldirektor des Unternehmens geschickt. Die Identität des Beschwerdeführers wird zu jeder Zeit vertraulich behandelt. In jedem Fall muss die Zustimmung des Beschwerdeführers eingeholt werden, damit er in irgendeiner Weise als Beschwerdeführer identifiziert werden kann. Die vorgetragenen Tatsachen werden gründlich analysiert, um den Wahrheitsgehalt der Tatsachen zu gewährleisten. Sobald die Beweise, die als präzise angesehen werden, vorliegen, wird die Untersuchung durch den für die Situation am besten geeigneten Kanal durchgeführt, der konsultiert oder angezeigt wurde. Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, wird sie archiviert, wenn der Sachverhalt keine Straftat oder Schuld darstellt, oder es wird eine Akte mit einer Anhörung der möglicherweise untersuchten Personen eingeleitet, die angehört werden und die Möglichkeit haben, die für die Untersuchung des Sachverhalts als relevant und notwendig erachteten Verfahren durchzuführen. Die Akte endet mit einer Entschließung, in der die angemessenen Maßnahmen in Bezug auf den untersuchten Sachverhalt vereinbart werden und die Akte abgeschlossen wird, wenn die Schlussfolgerung gezogen wird, dass kein Verstoß oder eine Sanktion vorlag, und die Anwendung geeigneter Abhilfemaßnahmen auferlegt wird, um zu verhindern, dass sich ähnliche Situationen wiederholen.

(vi) Diese Akte kann parallel zu einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren in einer beliebigen Gerichtsbarkeit oder Instanz bearbeitet werden, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist; in diesem Fall kann jedoch zur Vermeidung doppelter Sanktionen die von der Gesellschaft zu treffende Entscheidung auf die Angabe der für notwendig erachteten Korrekturvorschläge für das Leitungsorgan der Gesellschaft beschränkt werden.

XXIV.- DER COMPLIANCE-BEAUFTRAGTE.

(i) Der Compliance-Beauftragte, der die Überwachungs- und Kontrollpolitik des Unternehmens überwacht und mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche koordiniert, ist für die Verwaltung des vertraulichen Kanals und die Bearbeitung der an ihn gerichteten Mitteilungen zuständig.

XXV.- SANKTIONSVERFAHREN:

(i) Die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften und des Verhaltenskodexes stellt einen Verstoß dar, dessen Bewertung und Sanktionierung gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften und der für das Unternehmen geltenden Tarifverträge erfolgt.

XXVI.- REGELMÄSSIGE ÜBERARBEITUNG DES VERHALTENSKODEXES:

(i) Der vorliegende Verhaltenskodex wird überprüft und aktualisiert, um Änderungen oder Verbesserungen vorzunehmen, die als angemessen erachtet werden, um ihn an Gesetzesänderungen, Änderungen in der Struktur des Unternehmens oder seiner Tätigkeit anzupassen oder wenn allgemein verbesserungswürdige Bereiche festgestellt werden.

1. Informationen über den Inhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten, die der KYMOS SL und/oder ihren Tochtergesellschaften über die offizielle Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
Diese Datenschutzrichtlinie legt die Grundlagen fest, auf denen KYMOS SL die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet.

Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung EU 2016/679 vom 27. April 2016 informiert KYMOS SL hiermit die Nutzer dieses sozialen Netzwerks über die Datenschutzpolitik in Bezug auf die Behandlung und den Schutz der Daten dieser Nutzer, die freiwillig auf die offizielle Website von KYMOS SL und/oder die Websites der angeschlossenen Unternehmen zugreifen und sich dort anmelden.

Für die bloße Tatsache des Besuchs und des Surfens auf dieser Website von KYMOS SL werden Daten, die eine Identifizierung der Benutzer ermöglichen, nicht automatisch registriert. Es gibt jedoch bestimmte Informationen, die in unseren Systemen gesammelt und aufgezeichnet werden, wie z.B. die Art des Internetbrowsers, das Betriebssystem, die IP-Adresse, von der aus auf die Webseite zugegriffen wird, mit dem Ziel, die Navigation des Benutzers und die Verwaltung der Website selbst zu verbessern. Ebenso kann die Website Cookies und ähnliche Technologien verwenden, deren Verwendung in der Cookie-Politik beschrieben wird.

2. Minderjährige oder entmündigte Personen
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3. Identifizierung des Verantwortlichen für die Verarbeitung der persönlichen Daten
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4. Zwecke, für die die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten bestimmt sind. Rechtsgrundlage. Warnungen an die Benutzer.
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8. Qualität der Daten
KYMOS SL weist den Nutzer darauf hin, dass kein Nutzer die Identität einer anderen Person verwenden und deren persönliche Daten übermitteln kann, ohne eine gesetzliche Vertretung zu besitzen. Dementsprechend muss der Benutzer immer anerkennen, dass die gelieferten Daten nur zu seiner eigenen Identität gehören. Diese Daten müssen ausreichend, angemessen, aktuell, genau und wahrheitsgemäß sein. In jedem Fall muss der Nutzer die Privatsphäre Dritter respektieren, unabhängig davon, ob es sich um registrierte Nutzer dieses sozialen Netzwerks oder der offiziellen Seiten von KYMOS SL handelt oder nicht.

Solange wir nicht anderweitig informiert sind, gehen wir davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Daten nicht verändert wurden, dass Sie sich damit einverstanden erklären, uns jede Veränderung mitzuteilen und dass wir Ihre Zustimmung haben, sie für die genannten Zwecke zu verwenden.

9. Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit:
KYMOS SL informiert den Nutzer hiermit über die Möglichkeit, seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit durch eine schriftliche Anfrage an KYMOS SL mit Sitz in PARC TECNOLÒGIC DEL VALLÈS. RONDA CAN FATJÓ, 7B. 08290 CERDANYOLA DEL VALLÈS, BARCELONA, SPANIEN oder per E-Mail an gdpr@kymos.com. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller die oben genannte schriftliche Mitteilung an KYMOS SL senden, in der er den Antrag oder das Recht, das er ausübt, angibt und eine Kopie seines Personalausweises oder eines gültigen Dokuments zur Identifizierung seiner Identität beifügt, wobei er ausdrücklich seinen Benutzernamen auf KYMOS SL, den offiziellen Seiten des sozialen Netzwerks, angeben muss, um eindeutig identifiziert zu werden.

Wir erinnern Sie daran, dass Sie das Recht haben, in den Fällen, in denen Sie der Meinung sind, dass eine Verletzung der geltenden Datenschutzbestimmungen vorliegt, eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, indem Sie sich schriftlich an diese Behörde wenden: C / Jorge Juan, Nummer 6, 28001 – Madrid oder über das Internet: https://www.agpd.es

10. Sicherheit
Ihre Daten werden mit einem Schutzniveau verarbeitet, das mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten übereinstimmt.

11. Dauer der Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden, sofern ihre Löschung nicht vom Inhaber der Daten verlangt wird, so lange aufbewahrt, wie dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, für die Beantwortung von Anfragen oder Konsultationen oder für die Aufrechterhaltung Ihres Interesses an unseren Dienstleistungen erforderlich ist, und in jedem Fall so lange, wie es für die Erfüllung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, je nach Art der Daten.

12. Andere Informationen von Interesse
KYMOS SL, kann die vorliegende Politik jederzeit ändern und/oder ersetzen. Wir empfehlen unseren Nutzern, diese Richtlinie regelmäßig einzusehen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Der Nutzer kann das Unternehmen über den internen Textdienst im sozialen Netzwerk oder über die folgenden Kontaktdaten kontaktieren:

KYMOS SL,

Parc Tecnològic del Vallès

Ronda Can Fantjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès

Barcelona. Spanien

E-Mail: legal@kymos.com

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In Übereinstimmung mit dem spanischen Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung, erklärt KYMOS S.L., dass sie verschiedene Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten hat. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website im Abschnitt AboutUs/Innovation

1. Geltungsbereich
Diese ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN gelten für alle von KYMOS S.L. (nachfolgend KYMOS genannt) und/oder ihren verbundenen Unternehmen erteilten und vom KUNDEN und/oder seinen verbundenen Unternehmen (auch einzeln als “Partei” oder gemeinsam als “Parteien” bezeichnet) angenommenen Aufträge für den Erwerb von KYMOS’ Dienstleistungen (“die Dienstleistungen”) im Rahmen eines oder verschiedener Projekte.

Der Begriff “Verbundenes Unternehmen” bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, Firma oder Gesellschaft, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler eine der Parteien kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle der Parteien steht.

Jede gleichwertige Bestimmung, die in irgendeiner gültigen Vereinbarung zwischen KYMOS und dem KUNDEN enthalten ist, wie z.B., aber nicht beschränkt auf Geheimhaltungsvereinbarungen, das Master Service Agreement, technische Vereinbarungen, Arbeitsaufträge oder Angebote, hat Vorrang vor diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN.

2. Vertraulichkeit
Für die Dauer der Dienstleistungen und bis zu fünf (5) Jahre nach deren Abschluss vereinbaren die Parteien, dass alle ausgetauschten Informationen von ihren Geschäftsführern, Angestellten oder Beratern vertraulich behandelt und nicht an andere Parteien weitergegeben werden, mit Ausnahme von: i) Informationen, die der anderen Partei bereits bekannt sind, ii) Informationen, die öffentlich zugänglich sind, iii) Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen, iv) Informationen, die den Behörden für regulatorische Zwecke offengelegt werden müssen. Die Weitergabe des Namens und/oder des Logos der anderen Vertragspartei an Dritte mit dem alleinigen Zweck, sie als geschäftliche Referenz zu nennen, ist zulässig und fällt nicht unter die in dieser Klausel vorgesehenen Geheimhaltungspflichten.

3. Dienstleistungen
KYMOS erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit: i) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen zwischen den Parteien unterzeichneten Vereinbarungen, ii) allen von den Parteien genehmigten Protokollen, iii) den geltenden Gesetzen und Vorschriften, iv) in Übereinstimmung mit den GLP-, GCP- und GMP-Anforderungen, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wurde, und iv) allen anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Praktiken in der wissenschaftlichen Gemeinschaft.

4. Dauer der Dienstleistungen
4.1. Die von KYMOS erstellten Angebote gelten als vom KUNDEN angenommen, sobald Kymos i) ein unterschriebenes Angebot, ii) ein Genehmigungsschreiben/eine E-Mail, iii) einen Arbeitsauftrag (WO), iv) eine Bestellung (PO) oder v) Muster zur Analyse erhalten hat. Wenn der Kunde eine WO/PO-Nummer für die Rechnungsstellung benötigt, wird KYMOS nicht mit den Arbeiten beginnen, bevor der Kunde KYMOS die entsprechende Nummer mitgeteilt hat.

4.2. Vor Beginn der Dienstleistungen wird der KUNDE KYMOS alle relevanten und ausreichenden Informationen über das Projekt zur Verfügung stellen, um KYMOS die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Der KUNDE stellt KYMOS außerdem kostenlos eine ausreichende Menge an Mustern, Standards und sonstigem spezifischen Material zur Verfügung, das für die Erbringung der Leistungen durch KYMOS erforderlich ist, einschließlich der Menge für Wiederholungen, falls erforderlich. Eigentum und Gefahr des Verlustes dieser Materialien verbleiben beim KUNDEN.

4.3. Die Dienstleistungen müssen von KYMOS in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Auftrag und einem eventuell zwischen den Parteien vereinbarten Protokoll ausgeführt werden und sind fristgerecht zu erbringen. Falls KYMOS erkennt, dass sie die geschätzten Fristen nicht einhalten kann, wird sie den KUNDEN darüber informieren und alle Anstrengungen unternehmen, um eine solche Verzögerung zu minimieren.

4.4. Falls die Dienstleistungen ganz oder teilweise wiederholt werden müssen, wird KYMOS dies so bald wie möglich auf eigene Kosten durchführen, sofern die Notwendigkeit der Wiederholung auf ein Verschulden von KYMOS zurückzuführen ist, und andernfalls auf Kosten des KUNDEN. Kommt es zwischen den Parteien zu einem Streit darüber, ob ein Verschulden von KYMOS vorliegt, können die Parteien den Streit einem unabhängigen, von beiden Parteien akzeptierten Prüflabor vorlegen. Die Entscheidung des Labors ist endgültig und verbindlich, es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlichen materiellen Fehler. Die Kosten eines solchen Labortests werden von der Partei getragen, mit deren Ergebnissen das unabhängige Labor nicht einverstanden ist.

4.5. Der KUNDE akzeptiert, dass aufgrund der Natur der Dienstleistungen ein positives und nützliches Ergebnis nicht garantiert werden kann und lehnt es ab, diesbezüglich Ansprüche, Forderungen oder Klagen gegen KYMOS zu erheben oder Verluste, Schäden und Haftungen gegenüber KYMOS im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit zu fordern,

5. Unterauftragsvergabe
KYMOS ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des KUNDEN die Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben, es sei denn, es handelt sich um ein verbundenes Unternehmen oder es ist im Angebot oder in der Bestellung des KUNDEN angegeben. Die Nutzung einiger Geräte, die sich im Besitz von Universitäten, öffentlichen Zentren oder Technologiezentren befinden und von KYMOS-Mitarbeitern direkt betrieben oder beaufsichtigt werden, gilt nicht als Unterauftragsvergabe.

6. Prüfung
Der KUNDE hat das Recht, die Einrichtungen von KYMOS einmal im Jahr mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Arbeitstagen zu überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften und der übernommenen Verpflichtungen zu kontrollieren. Darüber hinaus akzeptiert KYMOS jedes obligatorische Audit, das von den zuständigen Behörden in Bezug auf die vom KUNDEN in Auftrag gegebenen Dienstleistungen durchgeführt wird.

7. Ergebnisse und Erfindungen
Alle Ergebnisse und/oder Erfindungen, mit Ausnahme von Innovationen von KYMOS in analytischen Methoden, Verfahren oder Ähnlichem, ob patentierbar oder nicht, die sich aus den erbrachten Dienstleistungen ergeben, sind und bleiben das alleinige und exklusive Eigentum des KUNDEN.

8. Schadloshaltung
Jede Partei hält die andere Partei schadlos gegen jegliche rechtliche Haftung, Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die sich aus einer fahrlässigen Handlung, einem vorsätzlichen Fehlverhalten, einer Unterlassung oder einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN durch diese Partei ergeben. Die Gesamthaftung von Kymos, die sich aus diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ergibt oder damit zusammenhängt, darf jedoch in keinem Fall das Dreifache (3) der Gebühr des KUNDEN für die entsprechenden Dienstleistungen übersteigen.

Der KUNDE hat Kymos von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die eine Verletzung, eine widerrechtliche Aneignung oder einen Missbrauch von Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf Produkte, Muster, Know-how und Verfahren geltend machen.

9. Versicherung
Während der Dauer der Dienstleistungen müssen beide Parteien geeignete Versicherungspolicen aufrechterhalten, die die allgemeine, zivilrechtliche und berufliche Haftung abdecken.

10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1. Der KUNDE zahlt an KYMOS für die Dienstleistungen gemäß den Preisen und Bedingungen, die in den jeweiligen Angeboten für jedes Projekt angegeben sind. Alle Beträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen zu zahlen und KYMOS kann auf überfällige Beträge ohne Angabe von Gründen die entsprechenden Zinsen erheben.

10.2. Wenn ein Teil einer Rechnung strittig ist, zahlt der KUNDE den unstrittigen Betrag unverzüglich. Beide Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben, Differenzen oder Unstimmigkeiten so schnell wie möglich zu bereinigen. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN von mehr als sieben (7) Tagen gegenüber der KYMOS GROUP werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) fällig.

10.3. KYMOS kann die Preise überprüfen, wenn es gerechtfertigte und objektive Gründe gibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche Tests, die nicht im Arbeitsauftrag enthalten sind, neue Anforderungen, die im Protokoll enthalten sind, oder zunehmende Komplexität des Projekts, die zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags nicht vorhergesehen wurde. Unter solchen Umständen wird KYMOS dem KUNDEN eine Preisüberprüfung vorlegen und beide Parteien werden in gutem Glauben darüber diskutieren, um eine Einigung zu erzielen. Sollte es nicht möglich sein, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen eine Einigung zu erzielen, hat jede der Parteien das Recht, die Dienstleistungen zu beenden, vorausgesetzt, dass KYMOS alle Informationen übermittelt, die notwendig sind, damit der KUNDE das Projekt in dem Stadium fortsetzen kann, in dem es beendet wurde, und dass der KUNDE unverzüglich alle ausstehenden Beträge im Zusammenhang mit den bis zum Beendigungsdatum erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, an KYMOS zahlt.

11. Lagerung und Archivierung von Proben
11.1. KYMOS wird nach Beendigung der Dienstleistungen alle Daten, Informationen, Ergebnisse und andere relevante Dokumentationen, die sich auf die Dienstleistungen beziehen, aufbewahren oder durch einen autorisierten Unterauftragnehmer aufbewahren lassen. Dem KUNDEN können bei der Archivierung die Gebühren von KYMOS nach Beendigung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden.

11.2. KYMOS lagert die erhaltenen Proben und Standards unter den vom KUNDEN angegebenen spezifischen Bedingungen. Dem KUNDEN werden die Kosten für die Lagerung der Proben in Rechnung gestellt, wenn dies im Arbeitsauftrag angegeben ist, und KYMOS werden die Kosten für die Lagerung der nicht verwendeten oder verbleibenden Mengen an Proben nach Abschluss der Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

11.3. 11.3. Der KUNDE kann jederzeit verlangen, dass Dokumente oder Proben auf Kosten des KUNDEN i) ordnungsgemäß vernichtet und ii) unverzüglich an den KUNDEN zurückgegeben werden, es sei denn, KYMOS ist verpflichtet, Dokumente oder Proben aufzubewahren, um die einschlägigen Vorschriften zu erfüllen.

12. Beendigung
12.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei zu kündigen, wenn: i) die andere Vertragspartei eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien wesentlich verletzt und eine solche Verletzung wesentlich ist und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die nicht vertragsbrüchige Vertragspartei zur Behebung einer solchen Verletzung behoben wird, ii) die andere Vertragspartei aus irgendeinem Grund ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder in Liquidation geht.

12.2. Der KUNDE hat das Recht, jeden genehmigten Arbeitsauftrag jederzeit zu stornieren, wenn es einen berechtigten Grund gibt. In einem solchen Fall wird KYMOS die laufenden Arbeiten innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen einstellen und dem KUNDEN alle Kosten und Aufwendungen sowie die Kosten für alle wirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die nicht storniert werden können oder nicht erstattungsfähig sind, in Rechnung stellen. Die bei der Auftragsbestätigung geleistete Anzahlung gilt jedoch als nicht erstattungsfähig.

13. Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien ist für Verzögerungen, Nichtlieferungen, Nichterfüllung, Verluste, Kosten, Ansprüche oder Nichterfüllung im Ganzen oder in Teilen verantwortlich, wenn diese durch Streiks, Krieg, Aufruhr, Revolution, Terrorismus, Embargos, Brände, Überschwemmungen, Dürren, Unfälle, Aussperrungen, Maschinenstillstand, Arbeitsniederlegung, behördliche Verbote oder andere Ursachen verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs einer der Vertragsparteien liegen, vorausgesetzt, dass die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich benachrichtigt und alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Ursachen und Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu beseitigen oder zu mildern. Hindert ein Ereignis höherer Gewalt eine der Vertragsparteien länger als drei Monate an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, dieses Abkommen zu kündigen.

14. Fortbestehende Verpflichtungen
Bei Beendigung der Dienste, gleich aus welchem Grund, bleiben die Rechte, Pflichten und Rechtsmittel der Parteien gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen unberührt, und die Bestimmungen, die fortbestehen oder in Kraft treten sollen, bleiben ungeachtet der Beendigung bestehen.

15. Abtretung
Außer an ein verbundenes Unternehmen und nach vorheriger Benachrichtigung der anderen Partei dürfen weder KYMOS noch der KUNDE eine Vereinbarung oder einen Kredit ohne die Zustimmung der anderen Partei abtreten.

16. Abwerbeverbot
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, solange der Vertrag in Kraft ist und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach seiner Beendigung keine der Parteien bestehende Geschäfte der anderen Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen oder Kunden oder Lieferanten dieser Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen an eine andere Person, Einrichtung oder einen Wettbewerber weiterzuleiten und die Beziehungen zwischen Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftseinheiten der anderen Partei in keiner Weise zu stören.

16.2 Beide Parteien verpflichten sich, solange die Vereinbarung in Kraft ist und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach ihrer Beendigung keine Person direkt oder indirekt abzuwerben oder zu versuchen, sie zum Verlassen ihres Arbeitsverhältnisses mit der anderen Partei zu bewegen, und sich nicht in die Beziehungen zwischen den Vertretern, leitenden Angestellten, Beratern, Partnern, Joint Ventures oder Aktionären der anderen Partei einzumischen, vorausgesetzt jedoch, dass eine allgemeine Anzeige, auf die ein Mitarbeiter der anderen Partei antwortet, in keinem Fall als Verstoß gegen diese Klausel angesehen werden kann.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

17. Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar.

18. Unabhängige Vertragspartner
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und unter keinen Umständen darf eine der Parteien, ihre Mitarbeiter oder Vertreter als Agenten, Mitarbeiter, Vertreter oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei angesehen werden. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei in irgendeiner Hinsicht Verträge oder Verpflichtungen einzugehen.

19. Schutz der Daten
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und dem LSSICE 34/2002 vom 11. Juli, Informationsgesellschaft und elektronischer Handel, wird KYMOS die darin enthaltenen persönlichen Daten des KUNDEN zusammen mit denjenigen, die während des Bestehens einer Vereinbarung zwischen den Parteien erhalten wurden, in eine unter seiner Verantwortung angelegte Datei aufnehmen, um die Verwaltung dieses Vertragsverhältnisses und auch die Zusendung von kommerziellen Informationen auf elektronischem oder postalischem Wege durchzuführen. Diese Behandlung dient den folgenden Zwecken und hat als Rechtsgrundlage die Zusendung von kommerziellen und werblichen Mitteilungen und die Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem KUNDEN. Der KUNDE als Inhaber der Daten kann jederzeit sein Recht auf Datenzugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben, indem er sich schriftlich an die unter Punkt 19 genannte Adresse wendet. Wir erinnern Sie daran, dass Sie das Recht haben, in den Fällen, in denen Sie der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen vorliegt, eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, indem Sie sich schriftlich an diese Behörde C / Jorge Juan, Nummer 6, 28001 – Madrid oder über die Website www.agpd.es wenden.

20. Mitteilungen
Alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen, Anfragen, Aufforderungen, Zustimmungen oder sonstigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind wirksam, wenn sie persönlich übergeben, per Fax mit Einschreiben übermittelt oder per Einschreiben verschickt werden. Die Anschrift von KYMOS S.L. zu Händen der Generaldirektion lautet wie folgt: Parc Tecnològic del Vallès. Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien. E-Mail legal@kymos.com.

21. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Gerichten in Barcelona nach spanischem Recht unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts entschieden.

1. Umfang
1.1. Diese ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN gelten für alle von KYMOS S.L. und/oder ihren verbundenen Unternehmen (im Folgenden “KYMOS” genannt) erteilten und von ihren Lieferanten (im Folgenden “LIEFERANT” genannt) angenommenen Bestellungen für den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen des LIEFERANTEN (auch jeweils einzeln als “Partei” oder gemeinsam als “Parteien” bezeichnet). (“das/die Produkt/e”).

1.2. Der Begriff “Verbundenes Unternehmen” bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, Firma oder Gesellschaft, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler eine der Parteien beherrscht, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle der Parteien steht.

2. Akzeptanz
2.1. Die Annahme der vorliegenden ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN durch den LIEFERANTEN bedeutet seinen sofortigen Verzicht auf seine eigenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Alle Bedingungen und Spezifikationen, die der LIEFERANT in seine Angebote, Rechnungen oder sonstigen Dokumente aufnimmt, die nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden und die im Widerspruch zu den vorliegenden ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN stehen, werden als null und nichtig betrachtet.

3. Formalisierung der Bestellungen
3.1. Nur schriftliche Bestellungen, die von KYMOS unter Verwendung ihres Bestellformulars (“die Bestellung(en)”) aufgegeben werden, sind gültig. Eine mündliche Bestellung ist nur dann verbindlich, wenn KYMOS sie schriftlich bestätigt. Ebenso verpflichtet sich der LIEFERANT, alle Bestellungen mit einem unterzeichneten Dokument oder einem Genehmigungsschreiben/einer E-Mail zu akzeptieren und schriftlich zu bestätigen. KYMOS ist nicht verpflichtet, Produkte im Zusammenhang mit einer Bestellung zu erwerben, die vom LIEFERANTEN nicht angenommen oder bestätigt wurde.

4. Versand und Lieferung. Vertragsstrafen bei verspäteter Lieferung
4.1. Die Versand- und Transportkosten bis zum Lieferort gehen zu Lasten des LIEFERANTEN, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Jeder Lieferung ist eine entsprechende Mitteilung oder ein Lieferschein des LIEFERANTEN beizufügen, auf dem der Inhalt, der Preis, die Bestellnummer und die Anzahl der Packstücke angegeben sind.

4.2. Der LIEFERANT trägt alle mit dem Vorgang verbundenen Risiken bis zur Lieferung an den Bestimmungsort.

4.3. 4.3. Die Produkte werden, sofern gesetzlich vorgeschrieben, mit der erforderlichen Gebrauchsanweisung in spanischer Sprache, technischen Anleitungen für den Gebrauch und Präventionshandbüchern geliefert.

4.5. Die Produkte müssen KYMOS in Übereinstimmung mit der entsprechenden Bestellung und einem eventuell zwischen den Parteien vereinbarten Protokoll geliefert werden und müssen rechtzeitig geliefert werden. Wenn der LIEFERANT erkennt, dass er die geschätzten Fristen nicht einhalten kann, muss er KYMOS davon in Kenntnis setzen und alle Anstrengungen unternehmen, um eine solche Verzögerung zu minimieren.

4.6. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen durch den LIEFERANTEN verpflichtet diesen automatisch zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswerts für jede angefangene Woche des Verzugs, maximal jedoch 10 %.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. KYMOS wird den LIEFERANTEN für die Produkte gemäß den in der Bestellung angegebenen Preisen und Bedingungen bezahlen. Die in der Bestellung angegebenen Preise werden nicht überprüft, es sei denn, es wird darauf hingewiesen, dass die Preise einer weiteren Überprüfung unterzogen werden können,

5.2. Alle Beträge sind innerhalb von sechzig (60) Tagen zu zahlen.

5.3. Wenn ein Teil einer Rechnung bestritten wird, wird KYMOS den unbestrittenen Betrag unverzüglich zahlen. Beide Parteien bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, Differenzen oder Unstimmigkeiten so schnell wie möglich zu bereinigen.

6. Produktgewährleistung
6.1. Der LIEFERANT muss garantieren, dass er das Eigentum an den zu liefernden Produkten besitzt, dass diese frei von allen Arten von Belastungen sind und dass kein Hindernis für die Weitergabe, die friedliche Nutzung und den Vertrieb der Produkte besteht.

6.2. Der LIEFERANT garantiert außerdem die Qualität der Produkte und die Einhaltung der technischen und sonstigen Bedingungen sowie die Abwesenheit von Mängeln jeglicher Art bei den verwendeten Materialien und deren Planung, Herstellung und Entwicklung.

6.3. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben oder anderweitig vereinbart, beträgt die Dauer der Garantie zwei (2) Jahre ab dem Erhalt der Produkte. Während dieses Zeitraums ist der LIEFERANT auf Verlangen von KYMOS verpflichtet, die mangelhaften Produkte auf seine Kosten zu ersetzen und/oder zu reparieren. Sobald die Reparaturen und/oder der Ersatz erfolgt sind, beginnt für die ersetzten und/oder reparierten Produkte eine neue Garantiefrist mit der gleichen Dauer wie die ursprüngliche.

6.4. 6.4. Reparaturen und/oder Ersatz müssen innerhalb der von KYMOS angegebenen Frist durchgeführt werden, andernfalls kann KYMOS die notwendigen Arbeiten selbst oder durch Dritte durchführen und dem LIEFERANTEN in Rechnung stellen.

7. Vergabe von Unteraufträgen
Der LIEFERANT ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von KYMOS die Leistungen ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben.

8. Entschädigung
8.1. Der LIEFERANT stellt KYMOS von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die aus einer fahrlässigen Handlung, einem vorsätzlichen Fehlverhalten, einer Unterlassung oder einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen resultieren, und hält sie schadlos.

9. Rechte an geistigem Eigentum
Der LIEFERANT garantiert, dass seine Herstellungsverfahren und Produkte keine Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter in Bezug auf Produkte, Muster, Know-how und Verfahren verletzen, und ist in jedem Fall für die Schäden verantwortlich, die KYMOS im Falle von Ansprüchen Dritter entstehen

10. Versicherung
Während der Dauer der Dienstleistungen unterhalten beide Parteien geeignete Versicherungspolicen, die die allgemeine, zivilrechtliche und berufliche Haftung abdecken.

11. Hinterlegung von Material
Modelle, Werkzeuge, Muster, Fertigungseinrichtungen, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe, Formen und andere ähnliche Elemente sowie Materialien oder Produkte, die im Eigentum von KYMOS stehen und dem LIEFERANTEN zur Erfüllung der Bestellung zur Verfügung gestellt werden, sind als Hinterlegung zu verstehen und bleiben vollständiges und ausschließliches Eigentum von KYMOS. Sie dürfen nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, und der LIEFERANT wird sie ausschließlich für die Ausführung der Bestellung verwenden und sie KYMOS unmittelbar nach Fertigstellung und Lieferung der Bestellung zurückgeben.

12. Verhaltenskodex des LIEFERANTEN
12.1 Der LIEFERANT ist verpflichtet, sich strikt an die geltenden Rechtsvorschriften zu halten. Insbesondere wird er sich keiner direkten oder indirekten Bestechung oder Korruption schuldig machen und alle Umweltgesetze sowie die steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber allen seinen Mitarbeitern genauestens einhalten.

12.2. Die Nichteinhaltung der oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen berechtigt KYMOS zur einseitigen und sofortigen Beendigung eines mit dem LIEFERANTEN vereinbarten Vertrages oder einer Bestellung.

13. Auflösung
Für den Fall, dass (i) der LIEFERANT eine seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder gegen eine der Bestimmungen dieser ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt und dieser Verstoß wesentlich ist und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die nicht säumige Partei behoben wird oder (ii) der LIEFERANT aus irgendeinem Grund seine Geschäftstätigkeit einstellt oder in Liquidation geht, kann KYMOS die Bestellung ganz oder teilweise aussetzen, indem sie den LIEFERANTEN schriftlich benachrichtigt und die Bezahlung der bis dahin ordnungsgemäß gelieferten Produkte oder Dienstleistungen verlangt. Der LIEFERANT hat keinen Anspruch auf die Zahlung eines anderen Betrags als Entschädigung.

14. Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien ist für Verzögerungen, Nichtlieferungen, Verzug, Verluste, Kosten, Forderungen oder Nichterfüllung im Ganzen oder in Teilen verantwortlich, wenn diese durch Streiks, Krieg, Aufruhr, Revolution, Terrorismus, Embargos, Brände, Überschwemmungen, Dürren, Unfälle, Aussperrungen, Maschinenstillstand, Arbeitsniederlegung, behördliche Verbote oder andere Ursachen verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs einer der Vertragsparteien liegen, immer unter der Voraussetzung, dass die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich benachrichtigt und alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Ursachen und Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu beheben, zu beseitigen oder zu mildern. Hindert ein Ereignis höherer Gewalt eine der Vertragsparteien länger als drei Monate an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, dieses Abkommen zu kündigen.

15. Fortbestehende Verpflichtungen
Bei Beendigung der Dienste aus irgendeinem Grund bleiben die Rechte, Pflichten und Rechtsmittel der Parteien im Rahmen dieser ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN unberührt, und die Bestimmungen, die fortbestehen oder in Kraft treten sollen, bleiben ungeachtet der Beendigung in Kraft.

16. Abtretung
Weder KYMOS noch der LIEFERANT dürfen ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei eine Vereinbarung oder einen Kredit abtreten, außer an ein verbundenes Unternehmen und nach vorheriger Mitteilung an die andere Partei.

17. Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung der ALLGEMEINEN KAUFSBEDINGUNGEN ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind in vollem Umfang gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

18. Unabhängige Vertragspartner
Die Parteien sind unabhängige Unternehmer, und unter keinen Umständen darf eine der Parteien, ihre Angestellten oder Vertreter als Agenten, Angestellte, Vertreter oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei angesehen werden. Keine der Parteien hat das Recht, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei in irgendeiner Hinsicht Verträge oder Verpflichtungen einzugehen.

19. Schutz der Daten
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und dem LSSICE 34/2002 vom 11. Juli über die Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel wird KYMOS die darin enthaltenen personenbezogenen Daten des LIEFERANTEN sowie die während der Laufzeit einer Vereinbarung zwischen den Parteien erhaltenen Daten in eine unter seiner Verantwortung angelegte Datei aufnehmen, um die Verwaltung der vorliegenden Vertragsbeziehung sowie die Zusendung von Geschäftsinformationen auf elektronischem oder postalischem Wege durchzuführen. Diese Behandlung entspricht diesen Zwecken und hat als Rechtsgrundlage die Verwaltung der vertraglichen Beziehung mit dem LIEFERANTEN. Der LIEFERANT als Inhaber der Daten kann jederzeit sein Recht auf Datenzugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben, indem er sich schriftlich an die unter Punkt 20 angegebene Adresse wendet. Wir erinnern Sie daran, dass Sie das Recht haben, bei der spanischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen vorliegt, indem Sie sich schriftlich an diese Behörde wenden: C / Jorge Juan, Nummer 6, 28001 – Madrid oder über die Website www.agpd.es.

20. Mitteilungen
Alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen, Ersuchen, Aufforderungen, Zustimmungen oder sonstigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind wirksam, wenn sie persönlich übergeben, per Fax oder per Einschreiben übermittelt werden. Die Anschrift von KYMOS S.L. zu Händen der Generaldirektion lautet wie folgt: Parc Tecnològic del Vallès. Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès. Barcelona. Spanien. E-Mail legal@kymos.com.

21. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit den vorliegenden ALLGEMEINEN KAUFSBEDINGUNGEN ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Gerichten in Barcelona nach spanischem Recht unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts entschieden.