Rechtliches

In Übereinstimmung mit dem spanischen Gesetz 34/2002 über Dienste der Informationsgesellschaft und des elektronischen Handels sowie mit allen anderen Vorschriften für juristische Personen informieren wir hiermit, dass:

  • KYMOS GROUP, S.L. mit USt-IdNr. B70843693 wurde am 6. März 2024 mittels öffentlicher Urkunde, ausgestellt vom Notar Javier García Ruíz unter der Protokollnummer 708, gegründet und am 16. April 2024 im Handelsregister von Barcelona, Spanien, unter Band 49237, Seite 203, Blatt B-612804, Eintrag 1, eingetragen. Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens ist Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D, 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien. Sollten Sie uns kontaktieren müssen, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere eingetragene Adresse senden, die Telefonnummer +34 935 481 848 anrufen, ein Fax an +34 931 702 999 senden oder eine E-Mail an legal@kymos.com.
  • KYMOS, S.L.U. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der KYMOS GROUP, S.L. mit USt-IdNr. ESB62170337 und wurde am 27. Januar 2000 mittels öffentlicher Urkunde, ausgestellt vom Notar Xavier Roca Ferrer unter der Protokollnummer 260, gegründet und am 16. Februar 2000 im Handelsregister von Barcelona, Spanien, unter Band 32286, Seite 58, Blatt B-205499, Eintrag 1, eingetragen. Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens ist Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D, 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien. Sollten Sie uns kontaktieren müssen, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere eingetragene Adresse senden, die Telefonnummer +34 935 481 848 anrufen, ein Fax an +34 931 702 999 senden oder eine E-Mail an legal@kymos.com.
  • PHARMAPROGRESS Srl ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der KYMOS GROUP, S.L., eingetragen im Handelsregister von Ancona, Italien, am 11. Mai 1999, unter der Nummer REA AN-151873 und USt-IdNr. IT01564160420. Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens ist Via Emilia Romagna 28-30-32, 60030 Monsano, Ancona, Italien. Sollten Sie uns kontaktieren müssen, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere eingetragene Adresse senden, die Telefonnummer +39 071 7499919 anrufen oder eine E-Mail an info@pharmaprogress.com oder an die registrierte PEC laboratoriochimico@pec.pharmaprogress.com senden.
  • PROLYTIC GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der KYMOS GROUP, S.L., eingetragen im Handelsregister Frankfurt/Main, Deutschland, unter der Nummer 56529 und USt-IdNr. DE 226546121. Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens ist Weismüllerstraße 45, 60314 Frankfurt/Main, Deutschland. Sollten Sie uns kontaktieren müssen, können Sie entweder eine schriftliche Mitteilung an unsere eingetragene Adresse senden, die Telefonnummer +49 69 348723410 anrufen oder eine E-Mail an info@prolytic.de senden. Geschäftsführer: Joan Puig de Dou.
  • PARTICLE ANALYTICAL ApS ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der KYMOS GROUP, S.L., registriert im dänischen Zentralen Unternehmensregister unter der Registrierungsnummer (CVR) 25194934. Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens ist Agern Alle 3, DK-2970 Hørsholm, Dänemark. Sollten Sie uns kontaktieren müssen, können Sie eine schriftliche Korrespondenz an unsere eingetragene Adresse senden, uns unter +45 45 76 30 60 anrufen oder eine E-Mail an info@particle.dk senden.
  • KYMOS Yuhan Hoesa ist ein Unternehmen, das am 11. Dezember 2025 gegründet und unter der Nummer 839-88-03795 registriert wurde. Der eingetragene Firmensitz des Unternehmens ist 37F ASEM Tower, 517 Yeongdong-Daero, Gangnam-gu, 06164 Seoul, Korea. Sollten Sie uns kontaktieren müssen, können Sie eine schriftliche Korrespondenz an unsere eingetragene Adresse senden, uns unter +82 02 6001 3883 anrufen oder eine E-Mail an legal@kymos.com senden.

I.- SCHREIBEN DES VORSITZENDEN DES VERWALTUNGSRATS

Seit der Gründung von KYMOS, S.L. („KYMOS GROUP“ oder „das Unternehmen“) im Jahr 2001 durch eine Gruppe von Wissenschaftlern mit umfassender Erfahrung in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle der pharmazeutischen Industrie, begann ein spannender Weg, der bis heute andauert und täglich mit neuen Mitarbeitern wächst, die denselben Innovations- und Verbesserungsgeist wie die Gründer besitzen und deren Werte und ethische Prinzipien darin bestehen, integer zu handeln und Menschen, die Umwelt und die geltende Gesetzgebung zu respektieren.

Die legislativen und sozialen Veränderungen, die in den letzten Jahren in unserem Umfeld aufgetreten sind, haben uns dazu veranlasst, die Implementierung dieses Verhaltenskodex in unserem Unternehmen zu fördern, der zum höchsten regulatorischen Instrument in der Regulierungsstruktur des Unternehmens geworden ist. Dieser Verhaltenskodex enthält die ethischen Prinzipien, die das Unternehmen in allen Bereichen seiner Tätigkeit anwendet, und stellt unser Engagement dar, die Gesetze und die in diesen Gesetzen verteidigten ethischen Werte einzuhalten. Dieser Kodex soll ein Schlüsselwerkzeug sein, damit wir weiterhin verantwortungsbewusst, integer, gesetzes- und menschenrechtskonform, transparent und aufmerksam gegenüber jeder unlauteren Praxis bleiben.

Teil der KYMOS GROUP zu sein, bedeutet, sich voll und ganz den Werten dieses Verhaltenskodex zu verpflichten, der klare Prinzipien festlegt, die das Handeln unserer Mitarbeiter leiten sollen.

Die Aktionäre, Direktoren und Mitarbeiter der KYMOS GROUP sowie ihrer Tochtergesellschaften müssen sich an diesen Verhaltenskodex halten und freiwillig die Verpflichtung eingehen, alle ihre Aktivitäten dem Geist seiner Bestimmungen anzupassen.

Darüber hinaus werden Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten des Unternehmens gebeten, sich zur Einhaltung der ethischen Prinzipien dieses Kodex zu verpflichten, falls sie keinen eigenen Verhaltenskodex mit gleichwertigen Bestimmungen besitzen.

Das Unternehmen hat Maßnahmen ergriffen, um die strikte Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu gewährleisten, und wir werden stets aufmerksam sein gegenüber jeder Praxis, die ein Engagement für ethisches Handeln gefährden könnte. Ebenso bitten wir unsere Mitarbeiter, dass dieselbe Sorgfalt, dieselben Werte und dasselbe Engagement ihr tägliches Handeln leiten.

In meinem Namen und im Namen des Verwaltungsrats des Unternehmens möchte ich mich im Voraus für das Engagement aller Mitarbeiter von KYMOS bei der Einhaltung dieses Verhaltenskodex bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,

Joan Puig Corcoy

Vorsitzender des Verwaltungsrats

II.- ZIELE UND ANWENDUNGSBEREICH:

Ziel dieses Verhaltenskodex ist es, die Einhaltung der Gesetze und der Werte des Unternehmens zu gewährleisten und die Begehung von Straftaten zum Nutzen des Unternehmens und der Gesellschaft insgesamt zu vermeiden und abzulehnen.

Sein Inhalt ist nicht nur deklaratorisch, sondern für seine Aktionäre, sein Leitungsorgan, seine Geschäftsführung und alle Personen, die Teil der KYMOS GROUP sowie ihrer Tochtergesellschaften sind, bindend und beabsichtigt nicht, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen oder zu substituieren.

Die Aktionäre und Direktoren der KYMOS GROUP sind Garanten für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Verhaltenskodex. Darüber hinaus sind die Verantwortlichen jedes Geschäftsbereichs des Unternehmens dafür verantwortlich, die Einhaltung und Anwendung desselben in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen sicherzustellen.

Beim Beginn ihres Arbeitsverhältnisses mit der KYMOS GROUP oder einer ihrer Tochtergesellschaften erhalten alle Personen eine Kopie des Verhaltenskodex, den sie lesen müssen, um den Inhalt seiner Regeln zu akzeptieren.

Der Verhaltenskodex wird auch auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Von allen Personen, die die KYMOS GROUP bilden, wird ein Verhalten erwartet, das mit den Prinzipien und Werten des Verhaltenskodex übereinstimmt. Sollte eine Person Kenntnis davon haben, dass die Prinzipien des Kodex oder die geltende Gesetzgebung verletzt werden, kann sie dies über das interne Informationssystem melden, das das Unternehmen zur Verfügung stellt.

III.- AKTIONÄRE:

(i) Üben Sie ihre Stimmrechte in den Hauptversammlungen informiert und verantwortungsbewusst aus und fordern Sie dabei stets die ethische Leistung des Unternehmens, um die wirksame Anwendung des Verhaltenskodex zu gewährleisten.

(ii) Ernennen Sie als Direktoren Personen, die die Bedingungen einer angemessenen Vorbereitung und Erfahrung erfüllen und die eine professionelle, ethische und verantwortungsbewusste Ausübung ihrer Geschäftsführung gewährleisten.

IV.- DIREKTOREN UND MANAGER:

Bei der Ausübung ihrer Verwaltungs-, Leitungs- und Führungsaufgaben müssen sie:

(i) Eine professionelle, ethische und verantwortungsbewusste Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß den Werten guter Unternehmensführung und Transparenz gewährleisten.

(ii) Den Verhaltenskodex einhalten und durchsetzen und zu diesem Zweck bekannt machen, verbreiten und geeignete Mechanismen zur Gewährleistung seiner Anwendung schaffen.

(iii) Die Aktionäre genau und pünktlich über die Situation und die Perspektiven des Unternehmens informieren.

(iv) Die effektive Beteiligung der Aktionäre an der Hauptversammlung fördern, insbesondere durch Erleichterung der Ausübung ihrer Informations- und Stimmrechte.

(v) Die allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards und -prinzipien einhalten und durchsetzen sowie interne und externe Kontroll- und Risikomanagementsysteme einrichten, die den Merkmalen des Unternehmens entsprechen.

(vi) Die Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens genau und ehrlich führen, um Informationen zu erhalten und bewusste und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.

(vii) Den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens alle Informationen und Erklärungen zur Verfügung stellen, die sie zur Durchführung ihrer Arbeit benötigen.

V.- ACHTUNG DER GELTENDEN GESETZLICHKEIT UND DER SEKTORALEN VORSCHRIFTEN

  • KYMOS akzeptiert keine Handlungen, die nicht streng gesetzeskonform sind, unabhängig vom verfolgten Zweck. Tochtergesellschaften und Mitarbeiter von KYMOS müssen stets im Rahmen der Legalität handeln und die geltenden Vorschriften strikt und ausnahmslos respektieren.
  • Das Unternehmen wird die höchsten Sicherheits- und Wirksamkeitsstandards einhalten und die Qualität und Sicherheit seiner Geschäftstätigkeit stets gemäß den Standards der Guten Herstellungspraxis („GMP“), der Guten Klinischen Praxis („GCP“) und der Guten Laborpraxis („GLP“) gewährleisten, sofern anwendbar.

VI.- ALLGEMEINE MENSCHENRECHTE

  • Verpflichtung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Alle Mitarbeiter, Direktoren und Manager müssen die in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten Prinzipien respektieren.

VII.- ARBEITSRECHTE. GLEICHSTELLUNGSPOLITIK. NICHTDISKRIMINIERUNG. RICHTLINIE ZUR VERHINDERUNG SEXUELLER BELÄSTIGUNG.

  • Das Unternehmen unterstützt die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation und verteidigt den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Achtung der Menschenwürde. Jeder hat das Recht, seine Arbeit freiwillig und ohne Zwang auszuüben. Die KYMOS GROUP lehnt Zwangsarbeit oder Nötigung, jede Form von Sklaverei oder Kinderarbeit vollständig ab und schließt keine Verträge mit Unternehmen ab, die diese Verpflichtungen nicht erfüllen.
  • Alle Mitglieder verpflichten sich, allen Personen, sowohl intern als auch extern, eine würdevolle Behandlung zukommen zu lassen und fordern von ihren Kunden und Lieferanten, dass deren Handlungen von denselben hier aufgeführten Prinzipien und Werten geleitet werden.
  • Die KYMOS GROUP respektiert die individuellen Rechte des Einzelnen und setzt sich für ein positives und inklusives Arbeitsumfeld ein, das frei von jeglicher Art von Einschüchterung und Belästigung ist, und verpflichtet sich, Chancengleichheit in allen Bereichen zu fördern.
  • Der Missbrauch von Autorität zur Ausübung unangemessenen Drucks, Drohungen oder Kontrolle über einen Kollegen oder Mitarbeiter ist verboten. Im Umgang mit Kollegen sollten Mitarbeiter aufgeschlossen, ehrlich und höflich zueinander sein und mit Respekt behandelt werden.
  • Es wird keine Diskriminierung einer Person aufgrund ihres Alters, ihrer Ideologie, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft, ihrer wirtschaftlichen Lage, ihrer Religion oder Überzeugung, ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, Rasse oder Nation, ihrer Sprache, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer familiären Situation, Krankheit oder Behinderung zugelassen.
  • Die Vereinigungsfreiheit und das Streikrecht werden respektiert und es wird sichergestellt, dass keine Belästigung am Arbeitsplatz stattfindet.
  • Jede feindselige oder demütigende Handlung gegenüber einer Person ist zu vermeiden.
  • Die KYMOS GROUP verpflichtet sich, allen Mitarbeitern ein sicheres Umfeld zu bieten, frei von Diskriminierung jeglicher Art und frei von Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich sexueller Belästigung. Die KYMOS GROUP wird eine Null-Toleranz-Politik für jede Form sexueller Belästigung am Arbeitsplatz anwenden, alle Vorfälle ernst nehmen und alle Anschuldigungen sexueller Belästigung unverzüglich untersuchen. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen eine Richtlinie zur Verhinderung sexueller Belästigung, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird.
  • Sollte ein Mitarbeiter Kenntnis von einem Verhalten oder einer Handlung erhalten, die die oben genannten Prinzipien oder vergleichbare Prinzipien nicht respektiert, wird er dies unverzüglich mitteilen, damit das Unternehmen handeln und diese inakzeptablen Verhaltensweisen beseitigen kann.

VIII.- HYGIENE UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ:

  • Arbeitssicherheit hat für die KYMOS GROUP oberste Priorität, die die geltenden Vorschriften zur Prävention von Arbeitsrisiken jederzeit respektiert und einhält.
  • Die Mitarbeiter werden gebeten, die Schutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten und die Verwendung von Präventionsmitteln von ihren Untergebenen zu verlangen.
  • Eines der Hauptziele des Unternehmens ist es, die Hygiene, Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter, insbesondere in seinen Industrieanlagen, zu gewährleisten.

IX.- INTERESSENKONFLIKTE.

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die privaten Interessen von Mitarbeitern, Direktoren oder Managern nicht mit denen des Unternehmens übereinstimmen, ihre Pflichten beeinträchtigen oder sie dazu veranlassen, aus anderen Gründen als der Erfüllung der dem Unternehmen zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu handeln. Bei jeder Entscheidung sind Mitarbeiter, Manager oder Direktoren verpflichtet, zum Wohle des Unternehmens zu handeln und nicht aufgrund partikularer Interessen, und sich jeder Operation oder Entscheidung zu enthalten, wenn sie sich in einer Interessenkonfliktsituation befinden.

  1. NUTZUNG DER UNTERNEHMENSEIGENEN VERMÖGENSWERTE

Das Unternehmen stellt seinen Mitarbeitern die notwendigen Vermögenswerte zur Verfügung, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, aber Mitarbeiter sollten diese Vermögenswerte niemals unangemessen oder unrechtmäßig verwenden, um einen Vorteil für sich selbst oder das Unternehmen zu erzielen.

Ebenso dürfen Computer und Computersysteme ausschließlich für die Entwicklung der Arbeitstätigkeit verwendet werden, es sei denn, dies wurde vom Unternehmen ausdrücklich genehmigt.

XI.- UMWELTSCHUTZ UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Für die KYMOS GROUP sind soziale Verantwortung, Gesundheit und Sicherheit sowie Umweltschutz oberste Prioritäten. Der Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung sind Teil des Engagements der KYMOS GROUP, und das Unternehmen verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit unter Achtung und Schutz seiner Umwelt und nachhaltigem Wachstum auszurichten.

XII.- STÄDTEBAULICHE ORDNUNG:

Das Unternehmen wird seine Stadtplanungspolitik auf der Grundlage der Achtung des Gesetzes und der städtebaulichen Ordnung aufbauen.

XIII.- KUNDEN, LIEFERANTEN UND WETTBEWERBER:

(i) Alle Kunden werden unabhängig von der Größe ihres Geschäfts auf die gleiche ethische und professionelle Weise behandelt.

(ii) Die KYMOS GROUP wählt ihre Lieferanten nach objektiven Kriterien hinsichtlich der Qualität ihres Produkts oder ihrer Dienstleistung, des Preises, des Rufs sowie ihrer Umwelt- und Sozialleistung aus. Alle Mitarbeiter des Unternehmens werden sich bemühen, herzliche und professionelle Beziehungen zu Lieferanten zu pflegen.

(iii) Die KYMOS GROUP stützt ihr Handeln auf dem Markt auf die Prinzipien des freien Wettbewerbs und der Chancengleichheit, fördert die vertragliche Treu und Glauben und schließt unrechtmäßige Vereinbarungen oder Handlungen aus, die darauf abzielen, einen Vorteil, einen unlauteren oder unrechtmäßigen Vorteil gegenüber Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern zu erzielen.

(iv) Im Verhältnis zu Wettbewerbern werden alle Vereinbarungen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten, und Geschäftspraktiken, die den geltenden Rechtsrahmen nicht respektieren, abgelehnt.

(v) Wettbewerber werden nicht herabgewürdigt oder in irreführender oder unfairer Weise beschrieben, noch werden ihre Produkte oder ihr Image diskreditiert.

XIV.- POLITISCHE AKTIVITÄTEN

Die Politik des Unternehmens ist es, keine Beiträge an politische Parteien zu leisten.

XV.- VERTRAULICHE INFORMATIONEN:

  • Die Offenlegung vertraulicher Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder Know-how des Unternehmens oder seiner Lieferanten oder Kunden an Dritte, sei es absichtlich oder versehentlich, kann die Wettbewerbsfähigkeit der KYMOS GROUP oder ihrer Kunden und Lieferanten ernsthaft beeinträchtigen und gegen die mit ihnen geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarungen verstoßen.
  • Es ist unerlässlich, dass alle Mitarbeiter der KYMOS GROUP die unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarungen respektieren und jede Situation, in der beabsichtigt ist, Informationen außerhalb des Unternehmens oder seiner Lieferanten oder Kunden zu verbreiten, sorgfältig prüfen. Die Mitarbeiter werden die Regeln zur Aufbewahrung und Vernichtung von Dokumenten sowie die Regeln zur Computersicherheit respektieren.
  • Niemals dürfen sensible Informationen an Dritte weitergegeben werden, insbesondere solche, die Kunden betreffen, ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung. Andererseits muss die Geschäftsleitung über jeden Vertraulichkeitsbruch informiert werden.
  • Jeder Mitarbeiter oder Kollaborateur des Unternehmens muss die Geschäftsleitung im Voraus informieren, wenn er beabsichtigt, Informationen oder Daten des Unternehmens durch die Veröffentlichung eines Artikels, durch die Absolvierung eines Lehrkurses oder auf andere Weise zu verbreiten oder offenzulegen.
  • Fotos aus dem Inneren des Unternehmens dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung nicht gemacht und/oder verbreitet werden.

XVI.- KORRUPTIONSVERHÜTUNG:

(i) Die KYMOS GROUP und ihre Direktoren und Mitarbeiter werden niemals ihre persönlichen Beziehungen oder finanziellen Mittel nutzen, um die Entscheidungen eines öffentlichen Beamten oder eines privaten Unternehmens zu beeinflussen.

(ii) Die KYMOS GROUP stützt ihre Beziehungen zum öffentlichen und privaten Sektor, national und international, auf die Prinzipien der Transparenz und Chancengleichheit und schließt jede illegale Handlung aus, die darauf abzielt, einen Vorteil gegenüber Dritten zu erzielen.

(iii) Es ist strengstens verboten, Zahlungen, Gefälligkeiten, Geschenke oder Vorrechte, Belohnungen oder Gratifikationen anzubieten oder zu leisten, die die Entscheidungen von unter anderem Beamten der öffentlichen Verwaltung, Fachleuten, Lieferanten, Kunden, Stiftungen oder Verbänden, seien es juristische Personen oder Einzelpersonen, beeinflussen können, um einen Vorteil zu erlangen oder zu erhalten und/oder einen ungerechtfertigten Vorteil zu sichern.

(iv) Mitarbeiter sind verpflichtet, auf mögliche Situationen der Nichteinhaltung in Korruptionsangelegenheiten zu achten, sei es im Unternehmen oder bei Kunden oder Lieferanten, und solche Verstöße über das interne Informationssystem zu melden.

(v) Mitarbeiter dürfen keine Vorteile von Dritten oder Institutionen fordern oder annehmen.

(vi) Die Annahme von Geschenken durch Mitarbeiter ist nur zulässig, wenn sie einen unbedeutenden wirtschaftlichen Wert haben, einer üblichen geschäftlichen Aufmerksamkeit entsprechen und keine Vorschriften verletzen. Es sollte kein Geschenk, keine Gefälligkeit oder Unterhaltung angeboten oder angenommen werden, wenn dies den Empfänger beeinflusst oder zu beeinflussen scheint. Bei einem Angebot eines Geschenks, dessen Wert etwa 50 Euro übersteigt, muss eine Genehmigung der Geschäftsleitung eingeholt werden, oder wenn es bereits erhalten wurde, muss dies für die entsprechende Entscheidung mitgeteilt werden.

XVII.- FINANZOPERATIONEN:

(i) Jede im Unternehmen durchgeführte Transaktion oder Operation muss mit dem Unternehmenszweck in Verbindung stehen und ordnungsgemäß genehmigt, dokumentiert und registriert werden, und es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem gezahlten wirtschaftlichen Betrag und der erhaltenen Dienstleistung oder dem gekauften Produkt bestehen.

(ii) Die wirtschaftlich-finanziellen Informationen – insbesondere die Jahresabschlüsse – werden die Realität der wirtschaftlichen, vermögensrechtlichen und rechtlichen Situation des Unternehmens getreu widerspiegeln und die Transparenz im Geschäftsleben gewährleisten.

(iii) Mitarbeiter der KYMOS GROUP dürfen keine Barzahlungen annehmen.

(iv) Mitarbeiter und Führungskräfte sind wachsam gegenüber jedem Verdacht auf Geldwäsche durch einen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter des Unternehmens und werden dies im Falle eines Auftretens unverzüglich über das interne Informationssystem mitteilen.

XVIII.- PRIVILEGIERTE INFORMATIONEN:

  • Die Nutzung privilegierter Informationen des Unternehmens oder Dritter für jegliche Art von Geschäft ist strengstens untersagt.

XIX.- GEISTIGES EIGENTUM:

(i) Das Unternehmen respektiert die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Daher ist es nicht gestattet, Materialien oder Güter zu verwenden, die durch geistige Eigentumsrechte Dritter geschützt sind. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers ist das Kopieren oder die vollständige oder teilweise Reproduktion von immateriellen Vermögenswerten Dritter nicht gestattet, ebenso wenig die Umwandlung oder Änderung, vollständig oder teilweise, der Import oder die Verbreitung dieser Vermögenswerte. In allen Fällen müssen die geistigen Eigentumsrechte Dritter respektiert werden.

(ii) Die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und die Dritter müssen geschützt werden.

(iii) Computerprogramme, für die das Unternehmen keine Nutzungslizenz oder Eigentumsrechte besitzt, dürfen nicht auf den Geräten installiert werden.

(iv) Kein Mitarbeiter darf Erfindungen beanspruchen oder die Registrierung von Patenten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten beantragen, die direkt oder indirekt aus den vom Unternehmen für sich selbst oder zum Nutzen seiner Kunden durchgeführten Aktivitäten stammen.

XX.- SICHERHEIT DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE:

(i) Neue Technologien dürfen nicht dazu verwendet werden, Verhaltensweisen auszuführen, die der Geschäftsethik widersprechen. Das Unternehmen wird auf allen Ebenen den ordnungsgemäßen Einsatz von Informationstechnologie gewährleisten.

(ii) Das Unternehmen verfügt über einen Standard, der die Nutzung der unternehmenseigenen technologischen Ressourcen durch interne oder externe Benutzer regelt. Er beschreibt die Handlungen, die verboten sind, weil sie ein Risiko für die Sicherheit der Systeme und der Informationswerte der Kunden und Dritter darstellen.

(iii) Die Nutzung der IT-Ressourcen des Unternehmens impliziert die Akzeptanz dieser Standards.

(iv) Jeder erkannte Sicherheitsvorfall muss dem Sicherheitsbeauftragten gemeldet werden.

XXI.- RECHT AUF PRIVATSPHÄRE UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN:

(i) Das Unternehmen und seine Mitarbeiter müssen sich stets des grundlegenden Prinzips der korrekten Nutzung und des Schutzes personenbezogener Daten aller Mitglieder des Unternehmens und der Dritten, mit denen sie in Beziehung stehen, bewusst sein und die Privatsphäre, Vertraulichkeit und Sicherheit personenbezogener Informationen, zu denen sie aufgrund ihrer spezifischen Funktionen Zugang haben könnten, respektieren. Zu diesem Zweck müssen sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten strikt einhalten. Kein Mitarbeiter oder Manager darf ohne Genehmigung auf Daten aus einer Datei zugreifen.

(ii) Personenbezogene Daten dürfen nur in dem Umfang und so lange erhoben und gespeichert werden, wie dies zur Erfüllung eines legitimen Zwecks erforderlich ist, und dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Das Unternehmen wird über die entsprechenden Richtlinien, internen Mechanismen und Genehmigungen verfügen, die die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

XXII.- PRÄVENTIONS- UND KONTROLLPOLITIK

(i) Die KYMOS GROUP verfügt über eine Präventions- und Kontrollpolitik, die darauf abzielt, die Begehung von Straftaten zu verhindern. Diese Politik wird angewendet, um das Auftreten krimineller Handlungen im Unternehmen zu verhindern und sicherzustellen, dass sie real und effektiv umgesetzt wird.

XXIII.- DAS INTERNE INFORMATIONSSYSTEM.

(i) Gemäß dem Gesetz 2/2023 vom 20. Februar, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen Vorschriften melden, und den Kampf gegen Korruption, hat das Unternehmen ein internes Informationssystem implementiert, um Informationen über Folgendes zu kommunizieren:

– Alle Handlungen oder Unterlassungen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union darstellen können.

– Handlungen oder Unterlassungen, die eine schwere oder sehr schwere strafrechtliche oder administrative Übertretung darstellen können. In jedem Fall gelten alle schweren oder sehr schweren strafrechtlichen oder administrativen Übertretungen, die einen wirtschaftlichen Verlust für die Staatskasse und die Sozialversicherung bedeuten, als eingeschlossen.

(ii) Alle Personen, die die KYMOS GROUP bilden, haben die Pflicht, über das interne Informationssystem jede der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen mitzuteilen. Das interne Informationssystem ist über die Anwendung „Bizneo“ und über die Kymos-Website: www.kymos.com zugänglich.

(iii) Jede zu diesem Zweck erhobene Forderung wird über das interne Informationssystem bearbeitet.

Beschwerden können auch per Post gesendet werden, wobei auf dem Umschlag der vertrauliche Charakter der Mitteilung anzugeben ist, zu Händen der für das interne Informationssystem zuständigen Person an:

KYMOS GROUP SL

Ronda Can Fatjó 5-D

08290 Cerdanyola del Vallés (Barcelona).

(iv) Das interne Informationssystem gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität des Informanten und jeder in der Mitteilung genannten dritten Partei sowie der bei der Verwaltung und Bearbeitung derselben durchgeführten Maßnahmen und den Datenschutz, indem es den Zugriff durch unbefugtes Personal verhindert. Ebenso ermöglicht es die Einreichung von Mitteilungen schriftlich oder mündlich oder beides.

(v) Das interne Informationssystem verfügt über ein Verfahren zur Verwaltung der erhaltenen Informationen und legt Garantien für den Schutz der Informanten fest.

Meldungen können anonym erfolgen, es wird jedoch empfohlen, dass sich die meldende Person identifiziert, mit der vollen Garantie, dass die Vertraulichkeit vollständig gewährleistet ist.

Alle Mitteilungen werden streng vertraulich behandelt und entsprechen den Datenschutzbestimmungen.

(vi) Andererseits müssen alle externen Mitteilungen, die ein Mitarbeiter, Lieferant, Kunde oder Dritter, der mit der Kymos Group in Verbindung steht, in Bezug auf Handlungen oder Unterlassungen, die Verstöße darstellen können, machen möchte, über die zu diesem Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse erfolgen, die wie folgt lautet: ethicalcode@kymos.com

(vii) Sollte schließlich ein Mitarbeiter in einem Gerichtsverfahren angeklagt werden, muss er den Compliance Officer darüber informieren, und das Unternehmen wird prüfen, ob in dieser Hinsicht Präventions- oder Maßnahmen erforderlich sind, falls diese Anschuldigung mit den Interessen oder dem Ruf des Unternehmens kollidiert.

XXIV.- DER COMPLIANCE OFFICER.

Der Compliance Officer als das für die Überwachung und Koordination der Überwachungs- und Kontrollpolitik des Unternehmens mit den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche zuständige Organ.

XXV.- STRAFVERFAHREN:

Die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften und des Verhaltenskodex stellt eine Straftat dar, deren Einstufung und Sanktionierung gemäß den Bestimmungen der anwendbaren Vorschriften und der für das Unternehmen geltenden Tarifverträge erfolgt.

XXVI.- REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG DES VERHALTENSKODEX:

Dieser Verhaltenskodex wird überprüft und aktualisiert, um Änderungen oder Verbesserungen aufzunehmen, die als angemessen erachtet werden, um ihn an legislative Änderungen, Änderungen in der Struktur des Unternehmens oder seiner Tätigkeit anzupassen oder wenn Bereiche identifiziert werden, die generell verbessert werden können.

Potenzielle ethische oder rechtliche Fragen, die unser Geschäft betreffen, können gemeldet werden durch:

Niemand wird für eine in gutem Glauben erfolgte Meldung einer Beschwerde oder eines Anliegens Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt.

1. Informationen über den Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen über die offizielle Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Diese Datenschutzrichtlinie legt die Grundlagen fest, auf denen die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 vom 27. April 2016 informiert die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen hiermit die Nutzer dieses sozialen Netzwerks über die Datenschutzrichtlinie bezüglich der Behandlung und des Datenschutzes solcher Nutzer, die freiwillig auf die offizielle Website der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen zugreifen und sich dort anmelden.

Allein durch den Besuch und das Surfen auf dieser Website, die Eigentum der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen ist, werden keine Daten, die die Nutzer identifizieren könnten, automatisch registriert. Es werden jedoch bestimmte Informationen gesammelt und in unseren Systemen gespeichert, wie z. B. der Typ des Internetbrowsers, das Betriebssystem, die IP-Adresse, von der aus auf die Webseite zugegriffen wird, mit dem Ziel, die Navigation des Nutzers und die Verwaltung der Website selbst zu verbessern. Ebenso kann die Website Cookies und ähnliche Technologien verwenden, deren Nutzung in der Cookie-Richtlinie beschrieben ist.

2. Minderjährige oder geschäftsunfähige Personen

Der Zugang und die Registrierung bei KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen, sozialen Netzwerken und offiziellen Websites ist Personen unter sechzehn (16) Jahren untersagt. Für den Fall, dass der potenzielle Nutzer eine geschäftsunfähige Person ist, weist die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen auf die Notwendigkeit der Zustimmung der für die elterliche Sorge verantwortlichen Person oder des gesetzlichen Vertreters der geschäftsunfähigen Person hin, um auf die offiziellen Websites der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen zuzugreifen und diese zu nutzen, wobei jegliche Verantwortung, die sich aus dem Zugang und der Nutzung ihrer offiziellen Website durch Minderjährige und Geschäftsunfähige ergeben könnte, ausdrücklich ausgeschlossen wird, da deren gesetzliche Vertreter unter solchen Umständen allein verantwortlich sind.

3. Identifizierung des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Nutzer wird hiermit darüber informiert, dass die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Parc Tecnològic del Vallès, Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien, der Verantwortliche für die Verarbeitung der Datei ist, die die personenbezogenen Daten des Nutzers enthält, die infolge der Nutzung und Registrierung auf der Website der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen gesammelt und gespeichert werden.

4. Zwecke, für die die bereitgestellten personenbezogenen Daten bestimmt sind. Rechtsgrundlage. Hinweise an Nutzer.

Die personenbezogenen Daten, die der Nutzer freiwillig der KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen über deren offizielle Website zur Verfügung stellt, werden in eine Datenverarbeitungsdatei unter der Verantwortung von KYMOS SL aufgenommen, mit dem Ziel, dem Nutzer Informationen über die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen anzubieten, Verträge mit dem Nutzer abzuschließen sowie Newsletter an abonnierte Nutzer zu versenden, Informationen mit der KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen und anderen Nutzern auszutauschen und die Kommunikation mit Dritten herzustellen.

Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, je nach den verfolgten Zwecken, die Durchführung des Vertrages, soweit es um Vertragsabschlüsse geht, oder die Befriedigung Ihres Interesses an den Dienstleistungen der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. In anderen Fällen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Ihre ausdrückliche Zustimmung, die Sie uns erteilt haben, damit wir Ihnen ein Angebot personalisieren und mitteilen können, wenn Sie ein Angebot anfordern, oder Ihre ausdrückliche Zustimmung, wenn keine frühere vertragliche Beziehung besteht.

Über die offiziellen Websites der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen kann der Nutzer Texte, Bilder, Videos und andere Arten von Informationen und/oder Inhalten teilen, die ebenfalls dieser Richtlinie gemäß ihren Regeln unterliegen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die geltende Gesetzgebung, diese Richtlinie und ihre Regeln einzuhalten. Der Nutzer kann personenbezogene Daten, Bilder, Informationen und andere Inhalte auf den offiziellen Websites der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen nur veröffentlichen, wenn er die rechtliche Befugnis für solche Veröffentlichungen besitzt oder die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat.

Die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen sind allein berechtigt, ohne vorherige Mitteilung oder Genehmigung des Nutzers alle vom Nutzer veröffentlichten Inhalte von den offiziellen Websites zu entfernen, die gegen die geltende Gesetzgebung und die Regeln dieser Richtlinie verstoßen.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass alle Informationen und Inhalte, die auf den offiziellen Websites der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen und in diesem sozialen Netzwerk veröffentlicht werden können, von den übrigen Nutzern der offiziellen Website und der Plattform des sozialen Netzwerks eingesehen werden können. Folglich können alle vom Nutzer auf den offiziellen Websites der KYMOS GROUP SL und/oder ihrer verbundenen Unternehmen veröffentlichten Informationen und Inhalte aufgrund der eigenen rechtlichen Natur des Dienstes an die übrigen Nutzer weitergegeben werden.

5. Übermittlung oder Weitergabe personenbezogener Daten

Der Nutzer, der das Intranet nutzen möchte, erhält eine E-Mail mit einem Benutzernamen und einem Passwort, um den professionellen Bereich betreten zu können.

Personenbezogene Daten der Nutzer der offiziellen Website werden nicht an Dritte weitergegeben, außer gegebenenfalls an zuständige Behörden in Ausübung ihrer Funktionen. Ausnahmsweise kann die Website Drittanbieter-Cookies gemäß der Cookie-Richtlinie und der Zustimmung des Nutzers verwenden. Wir informieren auch darüber, dass wir die elektronische Marketingplattform „Mailchimp“ zum Versand unseres Newsletters nutzen, dessen Datenschutzrichtlinie unter folgendem Link zu finden ist: https://mailchimp.com/legal/privacy/

6. Von Nutzern bereitgestellte Lebensläufe

Für die Zwecke der Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Datenschutz sind die Daten, die uns Lebensläufe zur Verfügung stellen, für die Bearbeitung jeder Bewerbung erforderlich, und deren Eigentümer stimmen zu, dass ihre personenbezogenen Daten und ihr Lebenslauf, einschließlich E-Mail-Adresse, in die Datei aufgenommen werden, für die KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen verantwortlich sind, um eine solche Bewerbung zu prüfen und/oder umzusetzen sowie zu analysieren. Diese Daten werden für einen Zeitraum von einem Jahr aufbewahrt, nach dessen Ablauf KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen zu deren vollständiger Vernichtung übergehen werden.

7. Andere Dritte, die Dienstleistungen erbringen

KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen weisen den Nutzer darauf hin, dass sie nur für die Vertraulichkeit, Sicherheit und Datenverarbeitung gemäß dieser Richtlinie in Bezug auf die personenbezogenen Daten verantwortlich sind und garantieren, die vom Nutzer über die offiziellen Websites erhoben wurden. Sie übernehmen keine Verantwortung für die Verarbeitung und spätere Nutzung der personenbezogenen Daten, die von Dritten mit Zugang zum sozialen Netzwerk ausgeführt werden können, sowie von Dritten, die Dienste der Informationsgesellschaft erbringen und Zugang zu solchen Daten haben können, Dritten, die ihre Tätigkeit ausüben oder ausüben möchten, Dritten, die Hyperlinks im sozialen Netzwerk einrichten, und denjenigen Verantwortlichen, zu denen KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen die auf ihren offiziellen Websites registrierten Nutzer durch die Nutzung von Hyperlinks weiterleiten.

8. Datenqualität

KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen warnen den Nutzer, dass ohne rechtliche Vertretung kein Nutzer die Identität einer anderen Person verwenden und deren personenbezogene Daten mitteilen darf. Dementsprechend muss der Nutzer stets bestätigen, dass die bereitgestellten Daten nur seiner eigenen Identität angehören. Diese Daten müssen angemessen, geeignet, aktuell, genau und wahrheitsgemäß sein. In jedem Fall muss der Nutzer die Privatsphäre Dritter respektieren, unabhängig davon, ob diese Parteien bei diesem sozialen Netzwerk oder bei KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen registrierte Nutzer sind oder nicht.

Solange wir nicht anders informiert werden, gehen wir davon aus, dass die bereitgestellten Daten nicht geändert wurden, dass Sie sich verpflichten, uns über jede Änderung zu informieren, und dass wir Ihre Zustimmung haben, sie für die genannten Zwecke zu verwenden.

9. Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit:

KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen informieren den Nutzer hiermit über die Möglichkeit, seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit durch ein schriftliches Antragsformular auszuüben, das an KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen mit Sitz in PARC TECNOLÒGIC DEL VALLÈS. RONDA CAN FATJÓ, 7B. 08290 CERDANYOLA DEL VALLÈS, BARCELONA, SPANIEN gerichtet ist, oder durch Senden einer E-Mail an gdpr@kymos.com. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller an KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen die oben genannte schriftliche Mitteilung senden, in der er den Antrag oder das Recht angibt, das er ausübt, und eine Kopie seines Personalausweises oder eines gültigen Dokuments beifügt, das seine Identität nachweist, wobei er ausdrücklich seinen Benutzernamen auf den offiziellen Websites von KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen im sozialen Netzwerk angibt, um eindeutig identifiziert zu werden.

Wir erinnern Sie an Ihr Recht, eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen vorliegt, indem Sie an diese Behörde unter C / Jorge Juan, Nummer 6, 28001 – Madrid schreiben oder über die Website: https://www.agpd.es

10. Sicherheit

Ihre Daten werden mit einem Schutzniveau verarbeitet, das den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten entspricht.

11. Aufbewahrungsfrist Ihrer personenbezogenen Daten

Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden aufbewahrt, sofern deren Löschung nicht vom Dateninhaber beantragt wird, solange sie zur Erfüllung der vertraglichen Beziehung, zur Beantwortung von Anfragen oder Konsultationen oder solange Sie Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen aufrechterhalten, und in jedem Fall für die Zeit, die zur Erfüllung der jeweils geltenden gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der Art der Daten erforderlich ist.

12. Weitere Informationen von Interesse

KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen können die vorliegende Richtlinie jederzeit ändern und/oder ersetzen. Wir empfehlen unseren Nutzern, diese Richtlinie regelmäßig einzusehen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Der Nutzer kann das Unternehmen über den internen Textdienst im sozialen Netzwerk oder über die folgenden Kontaktdaten kontaktieren:

KYMOS GROUP SL,

Parc Tecnològic del Vallès

Ronda Can Fantjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès

Barcelona. Spanien

E-Mail: legal@kymos.com

Der Nutzer kann auch andere Regeln und Richtlinien einsehen, die der rechtliche Inhaber des sozialen Netzwerks veröffentlicht hat.

Ein Cookie ist eine Datei, die beim Besuch bestimmter Websites auf Ihren Computer heruntergeladen wird. Cookies ermöglichen es einer Website unter anderem, Informationen über einen Nutzer, seinen Computer und sein Surfverhalten zu speichern und abzurufen. Je nach den enthaltenen Informationen und Ihrer Computernutzung können Cookies dazu verwendet werden, den Nutzer wiederzuerkennen. Der Browser des Nutzers speichert Cookies nur während der aktuellen Sitzung auf der Festplatte. Sie belegen minimalen Speicherplatz und schaden Ihrem Computer nicht. Cookies enthalten keinerlei personenbezogene Daten, und die meisten werden nach Beendigung der Browsersitzung von der Festplatte gelöscht (sogenannte Session-Cookies). Die meisten Browser akzeptieren Cookies standardmäßig und bieten unabhängig davon Sicherheitseinstellungen, die temporäre oder dauerhafte Cookies zulassen oder verhindern.

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Änderungen der Cookie-Richtlinie

Wir aktualisieren möglicherweise die Cookie-Richtlinie unserer Website. Daher empfehlen wir Ihnen, diese Richtlinie bei jedem Besuch unserer Website zu lesen, um sich darüber zu informieren, wie und warum wir Cookies verwenden. Die Cookie-Richtlinie wurde zuletzt am 10. Juli 2018 aktualisiert.

Wenn Sie Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie haben, können Sie Kymos Group unter der folgenden Adresse kontaktieren: legal@kymos.com.

Mit Ausnahme derjenigen Inhalte, die gemeinfrei sind und keinen Rechten Dritter unterliegen, besitzt KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen die Rechtstitel an allen geistigen und gewerblichen Schutzrechten in Bezug auf den Inhalt, das Design und den Quellcode dieser Website (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Datenbanken, Bilder, Zeichnungen, Grafiken, Texte, Audio, Video und Software), und diese sind sowohl durch nationale als auch internationale Gesetze zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums geschützt.

KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte, die über die Links folgen, die in jedem Fall in der Verantwortung der Eigentümer der entsprechenden Webseiten liegen, die solchen Links folgen. Wenn ein Nutzer der Ansicht ist, dass ein Inhalt oder die Links Rechte Dritter verletzen könnten, informieren Sie bitte KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen, indem Sie eine E-Mail an die folgende Adresse senden: legal@kymos.com.

Die Marken, Symbole, Kennzeichen und Logos von KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen, die auf der Website enthalten sind, werden von diesem Unternehmen gehalten und sind ordnungsgemäß eingetragen.

Gemäß dem spanischen Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung erklärt KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen, verschiedene Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten zu haben. Weitere Informationen sind auf dieser Website im Abschnitt Über uns / Innovation zugänglich.

1. Geltungsbereich

Diese ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN gelten für alle Bestellungen, die von KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen (nachfolgend „KYMOS GROUP“) und/oder ihren verbundenen Unternehmen aufgegeben und vom KUNDEN und/oder seinen verbundenen Unternehmen (jeweils einzeln auch als „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet) angenommen werden, für den Erwerb der Dienstleistungen der KYMOS GROUP („die Dienstleistungen“) im Rahmen eines oder mehrerer Projekte.

Der Begriff „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Einheit, Person, Firma oder Gesellschaft, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler eine der Parteien beherrscht, von ihr beherrscht wird oder mit ihr unter gemeinsamer Beherrschung steht.

Jede gleichwertige Bestimmung, die in einer zwischen KYMOS GROUP und dem KUNDEN geschlossenen gültigen Vereinbarung enthalten ist, wie unter anderem Geheimhaltungsvereinbarungen, der Rahmendienstleistungsvertrag, technische Vereinbarungen, Arbeitsaufträge oder Angebote, hat Vorrang vor diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN.

2. Vertraulichkeit

Für die Dauer der Dienstleistungen und bis zu fünf (5) Jahre nach deren Abschluss vereinbaren die Parteien, dass alle ausgetauschten Informationen von ihren Geschäftsführern, Mitarbeitern oder Beratern als vertraulich behandelt und nicht an andere Parteien weitergegeben werden, außer: i) Informationen, die der anderen Partei bereits bekannt waren, ii) Informationen, die öffentlich zugänglich sind, iii) Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen, iv) Informationen, die den Behörden zu regulatorischen Zwecken offengelegt werden müssen. Die Weitergabe des Namens und/oder Logos der anderen Partei an Dritte mit dem alleinigen Zweck, diese als geschäftliche Referenz zu nennen, ist zulässig und fällt nicht unter die in dieser Klausel vorgesehenen Vertraulichkeitspflichten.

3. Dienstleistungen

KYMOS GROUP erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit: i) diesen Allgemeinen Bedingungen und allen anderen zwischen den Parteien unterzeichneten Vereinbarungen, ii) allen von den Parteien genehmigten Protokollen; iii) den geltenden Gesetzen und Vorschriften, iv) unter Einhaltung der GLP-, GCP- und GMP-Anforderungen, sofern zwischen den Parteien vereinbart, und iv) allen anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Praktiken in der wissenschaftlichen Gemeinschaft.

4. Laufzeit der Dienstleistungen

4.1. Die von KYMOS GROUP ausgestellten Angebote gelten als vom KUNDEN angenommen, sobald Kymos i) das unterzeichnete Angebot; ii) ein Bestätigungsschreiben/-E-Mail; iii) einen Arbeitsauftrag (WO), iv) eine Bestellung (PO); oder v) Proben zur Analyse erhält. Falls der Kunde eine WO-/PO-Nummer für Rechnungszwecke benötigt, wird KYMOS GROUP keine Arbeiten beginnen, bis der Kunde KYMOS GROUP die entsprechende Nummer mitteilt.

4.2. Vor Beginn der Dienstleistungen stellt der KUNDE KYMOS GROUP alle relevanten und ausreichenden verfügbaren Informationen über das Projekt zur Verfügung, damit KYMOS GROUP die Dienstleistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Der KUNDE stellt außerdem kostenlos eine ausreichende Menge an Proben, Standards und sonstigem spezifischem Material zur Verfügung, das für die Durchführung der Dienstleistungen durch KYMOS GROUP erforderlich ist, einschließlich der Menge für Wiederholungen, falls erforderlich. Eigentum und Verlustrisiko dieser Materialien verbleiben beim KUNDEN.

4.3. Die Dienstleistungen müssen von KYMOS GROUP gemäß dem entsprechenden Auftrag und allen zwischen den Parteien vereinbarten Protokollen durchgeführt werden und sind fristgerecht zu erbringen. Falls KYMOS GROUP feststellt, dass die geschätzten Fristen nicht eingehalten werden können, benachrichtigt sie den KUNDEN und unternimmt alle Anstrengungen, um eine solche Verzögerung zu minimieren.

4.4. Falls die gesamten oder Teile der Dienstleistungen wiederholt werden müssen, führt KYMOS GROUP diese so bald wie vernünftigerweise möglich auf eigene Kosten durch, sofern die Wiederholung auf ein Verschulden von KYMOS GROUP zurückzuführen ist, andernfalls auf Kosten des KUNDEN. Falls zwischen den Parteien ein Streit darüber entsteht, ob ein Verschulden von KYMOS GROUP vorliegt, können die Parteien den Streit einem von beiden Parteien akzeptierten unabhängigen Prüflabor vorlegen. Die Entscheidung des Labors ist endgültig und bindend, außer im Falle eines offensichtlichen wesentlichen Fehlers. Die Kosten für eine solche Laborprüfung trägt die Partei, deren Ergebnisse das unabhängige Labor widersprochen hat.

4.5. Der KUNDE akzeptiert, dass aufgrund der Art der Dienstleistungen ein positives und nützliches Ergebnis nicht garantiert werden kann, und verzichtet darauf, diesbezüglich Ansprüche, Forderungen oder Klagen gegen KYMOS GROUP zu erheben oder Verluste, Schäden und Haftungsansprüche gegenüber KYMOS GROUP in diesem Zusammenhang geltend zu machen.

5. Unterauftragsvergabe

KYMOS GROUP ist nicht berechtigt, alle oder einen Teil der Dienstleistungen ohne schriftliche Zustimmung des KUNDEN an Dritte zu vergeben, es sei denn, es handelt sich um ein verbundenes Unternehmen oder dies ist im Angebot oder im Auftrag des KUNDEN angegeben. Die Nutzung von Geräten, die Universitäten, öffentlichen Zentren oder Technologiezentren gehören, unter direkter Bedienung oder Aufsicht von Mitarbeitern der KYMOS GROUP gilt nicht als Unterauftragsvergabe.

6. Audit

Der KUNDE hat das Recht, die Einrichtungen von KYMOS GROUP einmal jährlich nach einer Vorankündigung von dreißig (30) Arbeitstagen zu prüfen, um die Einhaltung der Vorschriften und übernommenen Verpflichtungen zu überprüfen. Darüber hinaus akzeptiert KYMOS GROUP jede obligatorische Prüfung durch die zuständigen Behörden in Bezug auf die vom KUNDEN beauftragten Dienstleistungen.

7. Ergebnisse und Erfindungen

Alle Ergebnisse und/oder Erfindungen, mit Ausnahme von Innovationen, die KYMOS GROUP bei analytischen Methoden, Verfahren oder Ähnlichem vornimmt, ob patentierbar oder nicht, die sich aus den erbrachten Dienstleistungen ergeben oder daraus resultieren, sind und bleiben alleiniges und ausschließliches Eigentum des KUNDEN.

8. Schadloshaltung

Jede Partei hält die andere Partei schadlos, verteidigt sie und stellt sie von jeglicher rechtlichen Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten oder Aufwendungen frei, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die aus einer fahrlässigen Handlung, vorsätzlichem Fehlverhalten, Unterlassung oder Verletzung der Bestimmungen dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN durch diese Partei resultieren. In keinem Fall übersteigt jedoch die Gesamthaftung von Kymos Group, die sich aus diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ergibt oder damit zusammenhängt, das Dreifache (3) der Vergütung des KUNDEN für die entsprechenden Dienstleistungen.

Der KUNDE hält KYMOS GROUP schadlos, verteidigt sie und stellt sie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung, widerrechtliche Aneignung oder missbräuchliche Nutzung von Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf Produkte, Proben, Know-how und Verfahren geltend machen.

9. Versicherung

Während der Dauer der Dienstleistungen unterhalten beide Parteien geeignete Versicherungspolicen, die allgemeine, zivilrechtliche und berufliche Haftpflichten abdecken.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1. Der KUNDE zahlt KYMOS GROUP für die Dienstleistungen gemäß den Preisen und Bedingungen, die in den entsprechenden Angeboten für jedes Projekt festgelegt sind. Alle Beträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen zu zahlen, und KYMOS GROUP kann auf überfällige Beträge ohne berechtigten Grund die entsprechenden Zinsen erheben.

10.2. Falls ein Teil einer Rechnung bestritten wird, zahlt der KUNDE den unbestrittenen Betrag unverzüglich. Beide Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben, Differenzen oder Unstimmigkeiten in kürzester Zeit zu klären. Jede Verzögerung des KUNDEN von mehr als sieben (7) Tagen bei der Einhaltung von Zahlungsterminen gegenüber KYMOS GROUP führt zu Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).

10.3. KYMOS GROUP kann die Preise überprüfen, wenn berechtigte und objektive Gründe vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche Tests, die nicht im Arbeitsauftrag enthalten sind, neue im Protokoll enthaltene Anforderungen oder eine erhöhte Komplexität des Projekts, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorhersehbar war. Unter solchen Umständen legt KYMOS GROUP dem KUNDEN eine Preisüberprüfung vor, und beide Parteien erörtern diese nach Treu und Glauben, um eine Einigung zu erzielen. Falls innerhalb von fünfzehn (15) Tagen keine Einigung erzielt werden kann, hat jede der Parteien das Recht, die Dienstleistungen zu beenden, vorausgesetzt, dass KYMOS GROUP alle erforderlichen Informationen überträgt, damit der KUNDE das Projekt in dem Stadium fortsetzen kann, in dem es beendet wurde, und der KUNDE KYMOS GROUP unverzüglich alle ausstehenden Beträge im Zusammenhang mit den bis zum Beendigungsdatum erbrachten Dienstleistungen zahlt, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden.

11. Probenlagerung und Archivierung

11.1. KYMOS GROUP lagert oder veranlasst die Lagerung durch einen autorisierten Unterauftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistungen aller Daten, Informationen, Ergebnisse und sonstiger relevanter Dokumentation im Zusammenhang mit den Dienstleistungen. Dem KUNDEN können nach Abschluss der Dienstleistungen Archivierungsgebühren von KYMOS GROUP in Rechnung gestellt werden.

11.2. KYMOS GROUP lagert die erhaltenen Proben und Standards unter den vom KUNDEN angegebenen spezifischen Bedingungen. Dem KUNDEN werden Probenlagerungsdienstleistungen in Rechnung gestellt, wenn dies im Arbeitsauftrag angegeben ist, und es werden ihm Probenlagerungsgebühren von KYMOS GROUP für die nicht verwendeten oder verbleibenden Probenmengen nach Abschluss der Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

11.3. Der KUNDE kann jederzeit auf eigene Kosten von KYMOS GROUP verlangen, dass Dokumente oder Proben i) ordnungsgemäß vernichtet, (ii) unverzüglich an den KUNDEN zurückgegeben werden, es sei denn, KYMOS GROUP ist verpflichtet, Dokumente oder Proben aufzubewahren, um einschlägige Vorschriften einhalten zu können.

12. Beendigung

12.1. Jede Partei ist berechtigt, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu beenden, falls: i) die andere Partei eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien wesentlich verletzt und diese Verletzung wesentlich ist und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht säumigen Partei, die die Behebung einer solchen Verletzung verlangt, behoben wird, ii) die andere Partei aus irgendeinem Grund ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder in Liquidation geht.

12.2. Der KUNDE hat das Recht, jeden genehmigten Arbeitsauftrag jederzeit zu stornieren, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. In einem solchen Fall stellt KYMOS GROUP die laufenden Arbeiten innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ein und stellt dem KUNDEN alle entstandenen Kosten und Aufwendungen sowie die Kosten aller wirtschaftlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten in Rechnung, die nicht storniert werden können oder nicht erstattungsfähig sind. Die bei Auftragsbestätigung geleistete Anfangszahlung gilt jedoch als nicht erstattungsfähig.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen, Nichtlieferung, Ausfall, Verlust, Kosten, Ansprüche oder Nichterfüllung ganz oder teilweise, wenn diese durch Streiks, Krieg, Aufruhr, Revolution, Terrorismus, Embargos, Brände, Überschwemmungen, Dürren, Unfälle, Aussperrungen, Maschinenausfälle, Arbeitsunterbrechungen, behördliche Verbote oder andere Ursachen außerhalb der Kontrolle einer Partei verursacht werden, vorausgesetzt jedoch, dass die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Ursache und die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu beheben, zu beseitigen oder zu mildern. Falls ein Ereignis höherer Gewalt eine der Parteien länger als 3 Monate daran hindert, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, ist die andere Partei berechtigt, diese Vereinbarung zu beenden.

14. Fortbestehende Verpflichtungen

Bei Beendigung der Dienstleistungen aus irgendeinem Grund bleiben die erworbenen Rechte, Pflichten und Rechtsbehelfe der Parteien aus diesen Allgemeinen Bedingungen unberührt, und diejenigen Bestimmungen, die fortbestehen oder in Kraft treten sollen, bleiben ungeachtet der Beendigung bestehen.

15. Abtretung

Außer an ein verbundenes Unternehmen und nach vorheriger Mitteilung an die andere Partei dürfen weder KYMOS GROUP noch der KUNDE eine Vereinbarung oder Forderung ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten.

16. Abwerbeverbot

16.1 Beide Parteien vereinbaren, dass solange die Vereinbarung in Kraft ist und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach ihrer Beendigung keine der Parteien bestehende Geschäfte der anderen Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen oder Kunden oder Lieferanten dieser Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen auf eine andere Person, juristische Person oder einen Wettbewerber umlenken wird und in keiner Weise in die Beziehung zwischen einem Kunden, Lieferanten oder einer anderen Geschäftseinheit der anderen Partei eingreifen wird.

16.2 Beide Parteien vereinbaren, dass solange die Vereinbarung in Kraft ist und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach ihrer Beendigung keine der Parteien direkt oder indirekt eine Person dazu verleiten oder zu veranlassen versuchen wird, ihr Arbeitsverhältnis mit der anderen Partei zu beenden, und nicht in die Beziehungen zwischen den Vertretern, leitenden Angestellten, Beratern, Partnern, Joint-Venture-Partnern oder Aktionären der anderen Partei eingreifen wird, vorausgesetzt jedoch, dass eine allgemeine Stellenanzeige, auf die ein Mitarbeiter der anderen Partei reagiert, in keinem Fall als Verstoß gegen diese Klausel angesehen wird.

17. Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung oder Klausel der Allgemeinen Bedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind im gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar.

18. Unabhängige Auftragnehmer

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und unter keinen Umständen gelten eine Partei, ihre Mitarbeiter oder Vertreter als Vertreter, Mitarbeiter, Repräsentanten oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei. Keine Partei hat das Recht, im Namen oder für die andere Partei in irgendeiner Weise Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen.

19. Datenschutz

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und des LSSICE 34/2002 vom 11. Juli über die Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr wird KYMOS GROUP die darin enthaltenen personenbezogenen Daten des KUNDEN zusammen mit den während der Laufzeit einer Vereinbarung zwischen den Parteien erhobenen Daten in eine unter ihrer Verantwortung erstellte Datei aufnehmen, um die Verwaltung dieser Vertragsbeziehung durchzuführen und auch für den Versand von Geschäftsinformationen auf elektronischem oder postalischem Weg. Diese Verarbeitung dient den folgenden Zwecken und hat als Rechtsgrundlage den Versand von Geschäfts- und Werbemitteilungen sowie die Verwaltung der Vertragsbeziehung mit DEM KUNDEN. Der KUNDE kann als Eigentümer der Daten jederzeit seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben, indem er an die unter Ziffer 19 angegebene Adresse schreibt. Wir erinnern Sie an Ihr Recht, bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen, falls Sie der Ansicht sind, dass gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen verstoßen wird, indem Sie an diese Behörde unter C / Jorge Juan, Nummer 6, 28001 – Madrid oder über die Website www.agpd.es schreiben.

20. Mitteilungen

Jede Mitteilung, Anfrage, Forderung, Zustimmung oder sonstige Kommunikation, die erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und gilt als wirksam zugestellt, wenn sie persönlich übergeben, per beglaubigtem Fax übermittelt oder per Einschreiben versandt wird. Die angegebene Adresse für KYMOS GROUP SL und/oder ihre verbundenen Unternehmen zur Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung lautet wie folgt: Parc Tecnològic del Vallès. Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès, Barcelona, Spanien. E-Mail legal@kymos.com.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen entstehen und nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Gerichten in Barcelona gemäß den Gesetzen Spaniens entschieden, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN gelten für alle Bestellungen, die von KYMOS GROUP SL und/oder ihren verbundenen Unternehmen (nachfolgend „KYMOS GROUP“ genannt) ausgestellt und von ihren Lieferanten (nachfolgend „LIEFERANT“ genannt) angenommen werden (jeder von ihnen einzeln als „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet), für den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen des LIEFERANTEN. („das/die Produkt/e“).

1.2. Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, natürliche Person, Firma oder Kapitalgesellschaft, die direkt oder indirekt, über einen oder mehrere Vermittler, eine der Parteien kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.

2. Annahme

2.1. Die Annahme dieser ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN durch den LIEFERANTEN beinhaltet den sofortigen Verzicht auf seine eigenen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Alle Bedingungen und Spezifikationen, die der LIEFERANT in seine Angebote, Rechnungen oder andere Dokumente einfügen mag, die nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden und diesen ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN widersprechen, werden als null und nichtig betrachtet.

3. Formalisierung von Bestellungen

3.1. Nur schriftlich von KYMOS GROUP auf ihrem Bestellformular (nachfolgend „die Bestellung/en“) aufgegebene Bestellungen sind gültig. Eine mündliche Bestellung ist nur dann bindend, wenn KYMOS GROUP sie schriftlich bestätigt. Ebenso verpflichtet sich der LIEFERANT, alle Bestellungen mit einem unterzeichneten Dokument oder einem Genehmigungsschreiben/einer Genehmigungs-E-Mail anzunehmen und schriftlich zu bestätigen. KYMOS GROUP ist nicht verpflichtet, Produkte zu erwerben, die sich auf eine vom LIEFERANTEN nicht angenommene oder bestätigte Bestellung beziehen.

4. Versand und Lieferung. Vertragsstrafen bei Lieferverzug

4.1. Die Versand- und Transportkosten zum Lieferort werden vom LIEFERANTEN getragen, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Jede Lieferung wird von der entsprechenden Mitteilung oder dem Lieferschein des LIEFERANTEN begleitet, der den Inhalt, den Preis, die Bestellnummer und die Anzahl der Pakete angibt.

4.2. Alle mit dem Vorgang bis zur Lieferung am Bestimmungsort verbundenen Risiken trägt der LIEFERANT.

4.3. Die Produkte werden, sofern gesetzlich vorgeschrieben, mit der notwendigen Bedienungsanleitung in spanischer Sprache, technischen Gebrauchsanweisungen und Präventionshandbüchern versehen.

4.5. Produkte müssen KYMOS GROUP gemäß der entsprechenden Bestellung und allen zwischen den Parteien vereinbarten Protokollen und fristgerecht geliefert werden. Sollte der LIEFERANT feststellen, dass er die geschätzten Fristen nicht einhalten kann, muss er KYMOS GROUP benachrichtigen und alle Anstrengungen unternehmen, um eine solche Verzögerung zu minimieren.

4.6. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen durch den LIEFERANTEN verpflichtet diesen automatisch zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes für jede Woche oder jeden Teil einer Woche der Verzögerung, bis zu einem Maximum von 10 %.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. KYMOS GROUP zahlt dem LIEFERANTEN die Produkte gemäß den in der Bestellung festgelegten Preisen und Bedingungen. Die in der Bestellung angegebenen Preise unterliegen keiner Überprüfung, es sei denn, es ist angegeben, dass die Preise einer weiteren Überprüfung unterliegen können.

5.2. Alle Beträge sind innerhalb von sechzig (60) Tagen fällig.

5.3. Wird ein Teil einer Rechnung beanstandet, zahlt KYMOS GROUP den unbestrittenen Betrag unverzüglich. Beide Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, Differenzen oder Unstimmigkeiten in kürzester Zeit zu klären.

6. Produktgarantie

6.1. Der LIEFERANT muss garantieren, dass er Eigentümer der zu liefernden Produkte ist, dass diese frei von jeglichen Belastungen und Lasten sind und dass kein Hindernis deren Übertragung, friedliche Nutzung und Vermarktung entgegensteht.

6.2. Der LIEFERANT garantiert ferner die Qualität der Produkte und die Einhaltung der technischen und sonstigen Bedingungen sowie die Mängelfreiheit der verwendeten Materialien und deren Design, Herstellung und Entwicklung.

6.3. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben oder vereinbart ist, beträgt die Dauer der Garantie zwei (2) Jahre ab Empfang der Produkte. Während dieses Zeitraums ist der LIEFERANT auf Verlangen von KYMOS GROUP verpflichtet, die mangelhaften Produkte auf eigene Kosten zu ersetzen und/oder zu reparieren. Nach Durchführung der Reparaturen und/oder Ersatzlieferungen beginnt eine neue Garantiezeit, die der ursprünglichen Dauer entspricht, in Bezug auf die ersetzten und/oder reparierten Produkte.

6.4. Reparaturen und/oder Ersatzlieferungen müssen innerhalb der von KYMOS GROUP festgelegten Frist erfolgen. Andernfalls kann KYMOS GROUP die notwendigen Arbeiten selbst oder durch Dritte ausführen lassen und dem LIEFERANTEN in Rechnung stellen.

7. Untervergabe

Der LIEFERANT ist nicht berechtigt, alle oder einen Teil der Dienstleistungen ohne schriftliche Zustimmung von KYMOS GROUP an Dritte zu vergeben.

8. Freistellung

8.1. Der LIEFERANT stellt KYMOS GROUP von jeglicher rechtlichen Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die sich aus einer fahrlässigen Handlung, vorsätzlichem Fehlverhalten, Unterlassung oder Verletzung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ergeben.

9. Geistige Eigentumsrechte

Der LIEFERANT garantiert, dass seine Herstellungsprozesse und Produkte keine Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter in Bezug auf Produkte, Muster, Know-how und Verfahren verletzen, und ist in jedem Fall für Schäden verantwortlich, die KYMOS GROUP im Falle von Ansprüchen Dritter entstehen könnten.

10. Versicherung

Während der Dauer der Dienstleistungen halten beide Parteien geeignete Versicherungspolicen für allgemeine, zivilrechtliche und berufliche Haftpflichten in Kraft.

11. Materialhinterlegung

Modelle, Werkzeuge, Muster, Fertigungsvorrichtungen, Zeichnungen, Pläne, Designs, Formen und andere ähnliche Elemente sowie Materialien oder Produkte im Eigentum von KYMOS GROUP, die dem LIEFERANTEN zur Erfüllung der Bestellung zur Verfügung gestellt wurden, gelten als Hinterlegung und bleiben das vollständige und ausschließliche Eigentum von KYMOS GROUP. Sie dürfen nicht verwendet oder an Dritte übertragen werden, und der LIEFERANT wird sie ausschließlich zur Ausführung der Bestellung verwenden und sie KYMOS GROUP unverzüglich nach Abschluss und Lieferung der Bestellung zurückgeben.

12. Verhaltenskodex des LIEFERANTEN

12.1 Der LIEFERANT ist verpflichtet, die geltende Gesetzgebung strikt einzuhalten. Insbesondere wird er keine direkten oder indirekten Bestechungs- oder Korruptionshandlungen begehen und alle Umweltgesetze sowie die Verpflichtungen, die sich aus den Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzen für Arbeitgeber in Bezug auf alle seine Mitarbeiter ergeben, getreu einhalten.

12.2. Die Nichteinhaltung der oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen berechtigt KYMOS GROUP, jeden mit dem LIEFERANTEN vereinbarten Vertrag oder jede Bestellung einseitig und fristlos zu kündigen.

13. Auflösung

Für den Fall, dass (i) der LIEFERANT eine seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder gegen eine der Bestimmungen dieser ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN oder eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt und dieser Verstoß wesentlich ist und nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung des Verstoßes durch die nicht säumige Partei behoben wird, oder (ii) der LIEFERANT aus irgendeinem Grund seine Geschäftstätigkeit einstellt oder in Liquidation geht, kann KYMOS GROUP die Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den LIEFERANTEN aussetzen und die Zahlung für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Produkte oder Dienstleistungen leisten. Der LIEFERANT hat keinen Anspruch auf die Zahlung weiterer Beträge als Entschädigung.

14. Höhere Gewalt

Keine Partei ist verantwortlich für Verzögerungen, Nichtlieferungen, Nichterfüllung, Verluste, Kosten, Ansprüche oder die Nichterfüllung ganz oder teilweise, wenn diese durch Streiks, Krieg, Aufruhr, Revolution, Terrorismus, Embargos, Brände, Überschwemmungen, Dürren, Unfälle, Aussperrungen, Maschinenausfälle, Arbeitsniederlegungen, staatliche Verbote oder andere Ursachen außerhalb der Kontrolle einer Partei verursacht werden, vorausgesetzt, die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Ursache und die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu beheben, zu beseitigen oder zu mildern. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eine der Parteien länger als 3 Monate an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, ist die andere Partei berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen.

15. Fortbestehende Verpflichtungen

Bei Beendigung der Dienstleistungen aus irgendeinem Grund bleiben die erworbenen Rechte, Pflichten und Rechtsbehelfe der Parteien gemäß diesen ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN unberührt, und diejenigen Bestimmungen, die fortbestehen oder in Kraft treten sollen, tun dies ungeachtet der Beendigung.

16. Abtretung

Außer an ein verbundenes Unternehmen und nach vorheriger Mitteilung an die andere Partei, darf weder KYMOS GROUP noch der LIEFERANT eine Vereinbarung oder Forderung ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar.

18. Unabhängige Auftragnehmer

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer, und unter keinen Umständen dürfen eine Partei, ihre Mitarbeiter oder Vertreter als Vertreter, Angestellte oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei angesehen werden. Keine Partei hat das Recht, Verträge oder Verpflichtungen im Namen oder im Auftrag der anderen in irgendeiner Hinsicht einzugehen.

19. Datenschutz

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und des LSSICE 34/2002 vom 11. Juli, der Informationsgesellschaft und des elektronischen Handels, wird KYMOS GROUP die darin enthaltenen personenbezogenen Daten des LIEFERANTEN zusammen mit den während der Gültigkeit einer Vereinbarung zwischen den Parteien erhaltenen Daten in eine unter ihrer Verantwortung erstellte Datei aufnehmen, um die Verwaltung dieser Vertragsbeziehung durchzuführen und auch um kommerzielle Informationen auf elektronischem oder postalischem Wege zu versenden. Diese Verarbeitung dient diesen Zwecken und hat als Rechtsgrundlage die Verwaltung der Vertragsbeziehung mit dem LIEFERANTEN. Der LIEFERANT kann als Eigentümer der Daten jederzeit seine Rechte auf Datenzugriff, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben, indem er an die unter Klausel 20 angegebene Adresse schreibt. Wir erinnern Sie an Ihr Recht, eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, falls Sie der Ansicht sind, dass ein Verstoß gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen vorliegt, indem Sie an diese Behörde C/ Jorge Juan, Nummer 6, 28001 – Madrid oder über die Website www.agpd.es schreiben.

20. Mitteilungen

Jede erforderliche oder zulässige Mitteilung, Anfrage, Aufforderung, Zustimmung oder sonstige Kommunikation muss schriftlich erfolgen und ist wirksam, wenn sie persönlich zugestellt, per zertifiziertem Fax übermittelt oder per Einschreiben versandt wird. Die angegebene Adresse für KYMOS GROUP S.L. zu Händen der Geschäftsleitung lautet: Parc Tecnològic del Vallès. Ronda Can Fatjó 5, Gebäude D. 08290 Cerdanyola del Vallès. Barcelona. Spanien. E-Mail legal@kymos.com.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN entstehen und nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Gerichten in Barcelona gemäß den Gesetzen Spaniens entschieden, ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen.

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